Die Ausbreitung des Coronavirus hat Auswirkungen auf die Wirtschaft: Hier finden Unternehmen aus Schleswig-Holstein Informationen und hilfreiche Links.
Hilfen für Unternehmen und Selbstständige
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Neustarthilfe des Bundes
Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 coronabedingt eingeschränkt ist. Sie ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie z. B. die Grundsicherung, und wird nicht auf diese Leistungen angerechnet. Die Neustarthilfe ist für diejenigen gedacht, die nicht von der Überbrückungshilfe III profitieren. Neustarthilfe und Überbrückungshilfe können nicht parallel beantragt werden.
Alle Informationen zur Neustarthilfe und der Antragstellung finden Sie hier:
Webseite des Bundes
Wichtig: Jede soloselbständige Person kann nur einen Antrag auf Neustarthilfe für den gesamten Förderzeitraum stellen. Eine nachträgliche Änderung des Antrags nach dem Absenden ist nicht möglich.
Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.
November- und Dezemberhilfe des Bundes
Überbrückungshilfe des Bundes
Die Überbrückungshilfe richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie soll helfen, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Anträge zur Überbrückungshilfe II können noch bis 31. März 2021 gestellt werden. Die Antragstellung zur Überbrückungshilfe III ist ab sofort möglich.
Mehr Informationen zur Überbrückungshilfe
Darlehensprogramme Mittelstandssicherungsfonds
Seit dem 1. April 2020 können Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe Darlehen aus dem Mittelstandssicherungsfonds beantragen.
Das Land stellt 200 Millionen Euro für den Mittelstandssicherungsfonds bereit. Davon sind 25 Millionen Euro für kleinere Darlehen ab 15.000 bis 50.000 Euro vorgesehen, noch einmal 175 Millionen Euro für große Darlehen über 50.000 bis 750.000 Euro. Darlehen aus dem Fonds werden nur dann gewährt, wenn sich die Hausbank mit einem separaten Darlehen in Höhe von zehn Prozent an der Finanzierung beteiligt. Die über die IB.SH zu beantragenden Darlehen haben folgende Konditionen:
- die Laufzeit beträgt 12 Jahre,
- das Darlehen ist in den ersten fünf Jahren zinslos,
- die Tilgung beginnt erst nach zwei Jahren.
Weitere Informationen und Antragsformular auf der Seite der IB.SH
IB.SH Härtefallfonds Mittelstand (Darlehen)
Für den IB.SH Härtefallfonds Mittelstand stellt das Land 80 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können Darlehen ab 15.000 Euro bis 750.000 Euro beantragt werden, maximal jedoch 25 Prozent des Jahresumsatzes des/der Antragstellenden von 2019.
Die Antragstellung ist für schleswig-holsteinische Unternehmen möglich, die
- a) einen Umsatzrückgang in den Monaten Juli bis Dezember 2020 von mindestens 50 Prozent im Vergleich zu den Monaten Juli bis Dezember 2019 oder
- b) einen erwarteten Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent im 1. Halbjahr 2021 im Vergleich zum 1. Halbjahr 2019 oder
- c) einen Umsatzrückgang von durchschnittlich mindestens 30 Prozent während der Monate November 2020, Dezember 2020 und Januar 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum oder
- d) einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in einem der drei vorgenannten Monate gegenüber dem Vorjahreszeitraum
aufweisen.
Der zu erwartende Umsatzausfall muss im Rahmen der Antragstellung durch die Hausbank als plausibel eingeschätzt werden (Hausbankbestätigung); ggf. bindet sie zu diesem Zweck Steuerberater/Wirtschaftsprüfer ein. Es gelten die gleichen Konditionen wie beim Mittelstandssicherungsfonds.
Weitere Informationen und Antragsformular: IB.SH Härtefallfonds Mittelstand
MBG Härtefallfonds Mittelstand (Beteiligungskapital)
Schleswig-holsteinische Unternehmen können einen Antrag für den MBG Härtefallfonds Mittelstand zu denselben Zugangsvoraussetzungen wie beim IB.SH Härtefallfonds Mittelstand stellen:
Die Antragstellung ist für schleswig-holsteinische Unternehmen möglich, die
- a) Umsatzrückgang in den Monaten Juli bis Dezember 2020 von mindestens 50 Prozent im Vergleich zu den Monaten Juli bis Dezember 2019 oder
- b) erwarteter Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent im 1. Halbjahr 2021 im Vergleich zum 1. Halbjahr 2019 oder
- c) Umsatzrückgang von durchschnittlich mindestens 30 Prozent während der Monate November 2020, Dezember 2020 und Januar 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum oder
- d) Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in einem der drei vorgenannten Monate gegenüber dem Vorjahreszeitraum
Damit werden alle bilanzstärkenden Maßnahmen vor allem zur Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapital-Ausstattung und zur Liquiditätssicherung durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital gefördert.
Das Land stellt für diesen Härtefallfonds 20 Millionen Euro für stille Beteiligungen i.d.R. ab 100.000 Euro bis 750.000 Euro bereit. Das Beteiligungsentgelt beläuft sich auf drei Prozent p.a. zuzüglich einer gewinnabhängigen Vergütung in Höhe von einem Prozent p.a.
Mehr Informationen: Webseite der MBG-SH - Härtefallfonds Mittelstand
Sonder-Beteiligungsprogramm Schleswig-Holstein (Beteiligungskapital)
Zur Überwindung der Corona-Krise können Start-ups und kleine mittelständischen Unternehmen aus Schleswig-Holstein mit einem Gruppenumsatz bis 75 Millionen Euro aus dem Sonder-Beteiligungsprogramm Schleswig-Holstein bis zu 800.000 Euro Eigenkapital in Form von stillen und offenen Beteiligungen beantragen. Gefördert werden alle bilanzstärkenden Maßnahmen insbesondere zur Stärkung der Eigenkapital-Ausstattung und zur Liquiditätssicherung.
Für das Sonder-Beteiligungsprogramm Schleswig-Holstein steht ein Volumen von insgesamt 25 Millionen Euro bereit. Es wird zu 70 Prozent vom Bund/KfW und zu 30 Prozent von der MBG finanziert. Dabei übernimmt das Land eine Garantie von 20 Prozent.
Mehr Informationen auf der Webseite der MBG
Bürgschaften
Im Zuge der Corona-Krise hat die Bürgschaftsbank etliche Verbesserungen bei der Bürgschaftsvergabe umgesetzt, um Unternehmen den Zugang zu Krediten zu erleichtern. So wurde der maximale Bürgschaftsbetrag je Unternehmen von 1,25 Mio. auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt. Die maximale Verbürgungsquote wurde für Kredite bis zu 500 TEUR von 80 auf 90 Prozent angehoben. Außerdem wurde das bisherige Programm "KMU Sofort" zu "BB Express" ausgebaut und die Bewilligungsverfahren weiter beschleunigt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bürgschaftsbank.
Sonder-Darlehensprogramm gemeinnützige Organisationen SH
Mit diesem Sonder-Darlehensprogramm unterstützen die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH (BB-SH), die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und das Land Schleswig-Holstein gemeinnützige Organisationen, die coronabedingt in finanzielle Notlage geraten sind.
Das Programm ermöglicht Darlehen, deren Risiko zu 80 Prozent von der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und zu 20 Prozent vom Land übernommen werden. Jede Einrichtung kann bis zu 800.000 Euro beantragen, sofern dies einem Anteil von 25 Prozent des Gesamtumsatzes entspricht. Die Darlehen werden unbesichert vergeben und haben eine Laufzeit von zehn Jahren, davon sind zwei Jahre tilgungsfrei. Der Zinssatz beträgt 0,85 Prozent pro Jahr zuzüglich einer Bürgschaftsprovision von 0,4 Prozent.
Alle Details zum Programm und zur Antragstellung: Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein
Förderung der dualen Ausbildung (zur Bewältigung von Auswirkungen der Corona-Pandemie)
Ab sofort können Unternehmen eine einmalige Förderung in Höhe von 2.000,- € erhalten, wenn sie zusätzlich junge Menschen aufnehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie ihren Ausbildungsplatz verloren haben. Damit kann das Land Schleswig-Holstein Firmen unterstützen, die nicht von den Ausbildungsprämien des Bundes profitieren können. Gleichzeitig wird ein Beitrag zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses geleistet.
Mehr Informationen
Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV
Zur finanziellen Unterstützung von Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) hat das Land eine Richtlinie erlassen. Im Rahmen dieser Richtlinie werden Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 gewährt.
Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV – Richtlinien
Warnhinweis: Information zu versuchtem Datenklau mit Phishing-Emails über angebliche Corona-Hilfen unter falschem Namen der EU-Kommissionsvertretung: mehr lesen
FAQ Wirtschaft
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wirtschaft
faq Häufig gestellte Fragen
Hotlines für Unternehmen
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums
für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus:
Telefon: 030 18615 1515
Montag – Freitag 9:00 bis 17:00 Uhr
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums
zum Coronavirus (Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen, etc.):
Telefon: 030 346465100
Montag – Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Für Beantragung von Kurzarbeitergeld ist die örtliche Arbeitsagentur zuständig.
Unternehmerhotline der Bundesagentur für Arbeit:
Telefon: 0800 45555 20
Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen bei der Ausfuhr von Schutzausrüstung:
BAFA-Hotline: 06196 908-1444
E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de
Beratung der IB.SH Förderlotsen zu Förder- und Finanzierungsangeboten für Unternehmen
Telefon 0431 9905-3365
foerderlotse@ib-sh.de
(Bitte beachten Sie, dass es für die November-/Dezember- und Überbrückungshilfen eine eigene Hotline (siehe hier) gibt.
Informationen des Bundes
Bundeswirtschaftsministerium
Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus
Zur Seite des BMWi
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Coronavirus: Arbeitsrechtliche Auswirkungen
Agentur für Arbeit
Kurzarbeitergeld: Informationen für Arbeitgeber und Unternehmen
Zur Seite der Arbeitsagentur
Kultur- und Kreativwirtschaft
Informationen und Angebote des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19:
www.kreativ-bund.de/corona
Sonderregelungen des Landes SH
Die Landesregierung hat weitreichende Regelungen beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die Landesverordnung und aktuelle Erlasse finden Sie hier:
schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse
Generelle Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Lkw (§ 30 Abs. 3 und 4 StVO):
Erlass des Wirtschaftsministeriums (bis einschließlich 5. April 2021 verlängert)
Informationen Kammern und Handwerk
IHK Schleswig-Holstein - Informationen für Unternehmen
Zur Seite der IHK
Handwerkskammer Flensburg
Zur Seite der Handwerkskammer
Handwerkskammer Lübeck
Infos und Hinweise zum Coronavirus
Deutscher Industrie und Handelskammertag: Fragen und Antworten rund um das Coronavirus
FAQ rund um das Coronavirus
Zentralverband des Deutschen Handwerks:
Coronavirus: Hinweise für Betriebe