Corona-Überbrückungshilfe
Wichtige Infos
Alle Informationen und eine umfangreiche FAQ-Liste finden Sie auf der Webseite des Bundes:
Hinweis: Informationen zur November- und Dezemberhilfe finden Sie hier.
Überbrückungshilfe dritte Phase
Der Bund hatte bereits eine weitere Verlängerung der Überbrückungshilfe – die Überbrückungshilfe III - angekündigt. Sie gilt für das erste Halbjahr 2021. Weitere Informationen finden Sie hier: Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums
Bundeswirtschaftsminister Altmaier zur geplanten Vereinfachung der Überbrückungshilfe III
Wenn alle Details geklärt sind und die Antragstellung möglich ist, werden wir Sie hier darüber informieren.
Überbrückungshilfe zweite Phase
Seit dem 21. Oktober können Anträge auf die sogenannte Überbrückungshilfe II gestellt werden – das heißt für die Fördermonate September bis Dezember 2020. Auch in diesem neuen Verfahren muss der Antrag über eine oder einen "prüfende/n Dritte/n" erfolgen (Steuerberaterin, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwältin).
Neu: Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wurde verlängert, der Antrag kann nun bis zum 31. März 2021 gestellt werden.
Richtlinie zur Gewährung von Überbrückungshilfen II
Hinweis zur Überbrückungshilfe I:
Die Antragsfrist endete am 9. Oktober 2020, eine rückwirkende Antragstellung ist nicht möglich! Richtlinie zur Gewährung von Überbrückungshilfen I
An wen wende ich mich bei Fragen?
Alle Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Seite der Bundesregierung:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Wichtiger Hinweis:
Überbrückungshilfen können nur über Steuerberater/innen, Wirtschafts- und vereidigte Buchprüfer/innen bzw. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte ("prüfende Dritte") beantragt werden.
Potenzielle Antragstellende wenden sich bitte an:
- Hotline: 0431 - 550 73 34 12
- Mailanfragen an ueberbrueckungshilfe@wimi.landsh.de
(Haben Sie als Antragstellende Fragen zu Ihrem Bescheid, wenden Sie sich bitte unbedingt an Ihre/n prüfende/n Dritte/n.)
Prüfende Dritte (Steuerberater/innen, Wirtschafts- und Buchprüfer/innen und Rechtsanwält/innen) wenden sich bitte an:
- Hotline für allgemeine und technische Fragen: 030 - 52 68 50 87 oder
E-Mail: bmwi-ueberbrueckungshilfen@regiocom.com. - Mailkontakt für Nachfragen zu konkreten Bescheiden oder Anträgen (bitte unbedingt EAR-Nummer angeben):
ueberbrueckungshilfe@wimi.landsh.de
Schausteller sind eine von den Corona-Auswirkungen besonders hart getroffene Branche.
© M. Staudt / grafikfoto.de
Mit einer Email an die Steuerberaterkammer (info@stbk-sh.de) können Sie eine Liste von Steuerberaterinnen/Steuerberatern anfordern, die noch Mandanten aufnehmen.
Härtefallfonds
Darüber hinaus hat das Land Schleswig-Holstein zwei Härtefallfonds aufgelegt. Zur Pressemitteilung vom 1. Juli 2020
Weitere Informationen finden Sie hier: