Coronavirus
Informationen für die Kultur
- Die aktuelle Corona-Verordnung und ihre Auswirkungen auf den Kulturbereich (gültig ab 8. März 2021)
- Die aktuelle Corona-Verordung und ihre Auswirkungen auf den Kulturbereich (Stand 23. Januar 2021)
- Gewährung einer Abschreibungsförderung als Soforthilfe bei Einnahmeausfällen aufgrund der Corona-Pandemie für Schaustellerbetriebe im Land Schleswig-Holstein (Soforthilfe Schaustellerbetriebe)
- Die aktuelle Corona-Verordnung und ihre Auswirkungen auf den Kulturbereich
- Regelungen für religiöse Zusammenkünfte, Gottesdienste, Gebete oder Messen
Die aktuelle Corona-Verordnung und ihre Auswirkungen auf den Kulturbereich (gültig ab 8. März 2021)
Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken, und Archive
Sie können betrieben werden. Die Betreiberin oder der Betreiber hat ein Hygienekonzept zu erstellen. Die Besucherzahl ist innerhalb geschlossener Räume auf eine Person je zehn Quadratmeter Besuchsfläche begrenzt, hinsichtlich der 800 Quadratmeter übersteigenden Besuchsfläche und außerhalb geschlossener Räume auf eine Person je 20 Quadratmeter. Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher sind zu erheben.
Außerschulische Einrichtungen
Musikschulen können wieder Einzelunterricht anbieten.
Alle aktuellen Verordnungen finden Sie immer unter https://schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse)
Die aktuelle Corona-Verordung und ihre Auswirkungen auf den Kulturbereich (Stand 23. Januar 2021)
- Religiöse Zusammenkünfte in § 13:
Neben den bereits gültigen Vorschriften (Mindestabstand, kein Gemeindegesang etc.) gilt auch hier die Pflicht zum Tragen von qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckungen (auch am Platz). Für Zusammenkünfte mit mehr als 10 Personen muss spätestens zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn der zuständigen Behörde das Hygienekonzept vorgelegt werden. - An Volkshochschulen (§12a) ist der prüfungsvorbereitende Unterricht für den Erwerb eines Schulabschlusses im Schuljahr 2020/21 erlaubt.
Gewährung einer Abschreibungsförderung als Soforthilfe bei Einnahmeausfällen aufgrund der Corona-Pandemie für Schaustellerbetriebe im Land Schleswig-Holstein (Soforthilfe Schaustellerbetriebe)
Mit dem Ziel der schnellen und unbürokratischen Unterstützung von Schaustellerinnen und Schaustellern, die in Folge der Bekämpfung der Corona-Pandemie durch Einnahmeausfälle Darlehen für einzelbetriebliche Investitionen nicht mehr tilgen können und dadurch in ihrer Existenz gefährdet sind, wird im Einvernehmen mit dem Finanzministerium folgende Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen (Soforthilfen) erlassen.
zur Richtlinie und zum Antragsformular mehr lesen
Die aktuelle Corona-Verordnung und ihre Auswirkungen auf den Kulturbereich
Das öffentliche Leben in Schleswig-Holstein ist im Sinne eines umfassenden Lockdowns weitgehend heruntergefahren. Die Einschränkungen bezwecken nach wie vor eine Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung, um ein exponentielles Wachstum der Infiziertenzahlen und die damit einhergehende Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Auch den Kulturbereich betreffen die Einschränkungen im öffentlichen Leben:
- Beschränkungen der Kontakte im öffentlichen und privaten Bereich,
- Verbot fast aller Veranstaltungen,
- weitgehende Schließung des Einzelhandels,
- Schließung sämtlicher Freizeit- und Kultureinrichtungen,
- Verbot außerschulischer Bildungsangebote.
Freizeit- und Kultureinrichtungen (zum Beispiel Theater-, Opern- und Konzerthäuser, Museen, Archive, Bibliotheken, Kinos und Autokinos) innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sind für den Publikumsverkehr zu schließen. Bei Bibliotheken ist die Rückgabe von entliehenen Medien sowie die Abholung von Medien nach Vorbestellung zulässig.
Außerschulische Bildungsangebote (zum Beispiel in Volkshochschulen, Musikschulen und Familienbildungsstätten) als Präsenzveranstaltung sind untersagt. Zulässig bleiben digitaler Fernunterricht, digitale Fernangebote, wie bei Arbeitsmarkt- und Qualifikationsprojekten und Prüfungen. Erlaubt sind berufliche oder dienstliche Fortbildungsveranstaltungen, die vom Arbeitgeber oder Dienstherrn selbst veranstaltet werden.
Unterstützungspaket für Kultur
© MBWK
Regelungen für religiöse Zusammenkünfte, Gottesdienste, Gebete oder Messen
Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind bei einem entsprechenden Hygienekonzept gestattet. Es gelten folgende Anforderungen: mehr lesen
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weist in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium darauf hin, dass im Rahmen der liturgischen Handlungen in Gottesdiensten auch weiterhin das Empfangen der Heiligen Kommunion in katholischen Gottesdiensten möglich ist.