Grundsätzlich ist es in allen Schulen Schleswig-Holsteins Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen. Das gilt für alle Schüler:innen auf den Laufwegen, in den Gemeinschaftsräumen und in der Pause. Natürlich gilt die Maskenpflicht außerdem auf dem Schulhof, in der Mensa, bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes, auf dem Schulweg zwischen Bus- oder Bahnhaltestelle und Schule sowie für schulische Ganztagsangebote.