Der Präsenzunterricht ist für alle Schüler:innen in Schleswig-Holstein ausgesetzt. Sie bleiben zu Hause und lernen in der Distanz. Das gilt bis Ende Januar. Eine Ausnahme gibt es für die Abschlussjahrgänge – sie werden an den Schulen in Präsenz unterrichtet.
Gibt es eine Notbetreuung?
Ja. An den Schulen wird ab Montag, 11. Januar, eine Notbetreuung für Schüler:innen der Jahrgangsstufen 1 bis 6 in strengen Kohorten (in der Regel ist das der Klassenverband) angeboten. Sie ist für Kinder, deren Erziehungsberechtigte zur kritischen Infrastruktur gem. geltender CoronaVO gehören, oder für alleinerziehende Berufstätige. Schüler:innen, die an dieser Notbetreuung teilnehmen, werden in das Distanzlernen einbezogen.
Für Schüler:innen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf können an Förderzentren und allgemeinbildenden Schulen Betreuungsangebote vorgehalten werden. Gleiches gilt für Kinder, für die aus Kindeswohlaspekten eine Betreuung notwendig ist (jeweils ggf. auch für Schüler:innen ab der Jahrgangsstufe 7). Dies erfolgt in Absprache mit der Jugendhilfe. Die Betreuung wird innerhalb der Kohorte organisiert.
Wie wird der Unterricht für Abschlussklassen organisiert?
Die Vorbereitung der Abschlussjahrgänge auf die Prüfungen ist von großer Bedeutung und kann am besten im Präsenzunterricht erfolgen. Zu den Abschlussjahrgängen zählen die Schüler:innen aus den 9. und 10. Jahrgängen an Gemeinschaftsschulen und (Landes-)Förderzentren sowie die Abiturjahrgänge an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufen.
Die Schüler:innen der Abschlussklassen sollen also nach Stundentafel (nicht Stundenplan) und gemäß den Fachanforderungen unterrichtet werden. Da das in den Schulen unterschiedlich gut abbildbar ist, kann dies sowohl im Rahmen von Präsenzunterricht als auch in Distanzlernformaten geschehen. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass Präsenzunterricht wahrgenommen werden kann, insbesondere von den Schüler:innenn, die zu Hause nicht ausreichend gute Lernumgebungen haben.
Die Schulen haben die organisatorische Flexibilität, um die Stundenplanung mit Blick auf die Prüfungen vorzunehmen. Fächer, in denen Abschlussklausuren geschrieben werden, haben Priorität. Aber auch die gesamte Bandbreite anderer Fächer ist wichtig, wenn diese in den Abschluss eingebracht werden bzw. für die Prüfungszulassung wichtig sind und schließlich auch für die weitere Bildungslaufbahn, damit die Anschlussfähigkeit z. B. beim Übergang in weiterführende Schulangebote gewährleistet ist. Die Schulen wägen vor diesem Hintergrund ab, welche Fächer bevorzugt in Präsenz unterrichtet und welche über Distanzlernformate abgedeckt werden können.
Es gelten die Hygieneregeln (unter anderem Maskenpflicht) und das Abstandsgebots. Deshalb sollen entweder entsprechend große Räume (zum Beispiel Aula, Sporthalle) genutzt werden oder die Lerngruppen aufgeteilt und in mehreren Räume unterrichtet werden. Diese Maßnahmen berücksichtigen einerseits die Interessen des Infektionsschutzes und die damit verbundenen Gesundheitsgefahren und andererseits die Schulpflicht und den Anspruch der Schüler:innen auf Bildung und Bildungsgerechtigkeit.
Was heißt "Lernen in der Distanz"?
Die Schüler:innen lernen von zu Hause - und damit aus der Distanz. Aber sie erarbeiten beispielsweise über ein Lernmanagement-System oder Videokonferenzen täglich Unterrichtsinhalte nach Fachanforderungen. Sie bekommen Arbeitsaufträge, erarbeiten gemeinsam ein Thema und erhalten Rückmeldungen von ihren Lehrkräften. Die Teilnahme am Lernen in der Distanz ist für die Schüler:innen verbindlich.
Für Schüler:innen ab Jahrgangsstufe 7, die nach Erkenntnissen der Schule im häuslichen Umfeld keine angemessenen Lern- und Arbeitsmöglichkeiten haben, eröffnen Schulen in Phasen des Distanzlernens die Möglichkeit, zu definierten Zeiträumen in einem von der Schule bereit gestellten Raum ihre Aufgaben zu bearbeiten.
Wie gut funktioniert das "Lernen aus der Distanz"?
Eine wissenschaftliche Evaluation am Ende des ersten Schulhalbjahres 2020/21 soll diese Frage beantworten. Eine Auswahl von Schulen nimmt an dieser Evaluation teil.
Auf welcher Basis werden die Noten für das erste Schulhalbjahr 2020/21 erteilt?
Die Leistungsbewertung erfolgt auf Basis der seit Beginn des Schuljahres erbrachten Leistungen. Arbeitsergebnisse und Arbeitsprozesse aus der Distanzlernphase werden unter angemessener Berücksichtigung der besonderen Umstände benotet.
Was passiert mit Klassenarbeiten/Klausuren, die noch nachgeschrieben werden müssen?
Nachschreibetermine für Klassenarbeiten, die für den Monat Januar angesetzt sind, können wahrgenommen werden, sofern sie als unverzichtbar für die Leistungsbewertung zum Halbjahr erachtet werden. Lehrkräfte nutzen hier in enger Abstimmung mit der Schulleitung ihren pädagogischen Ermessensspielraum. Reguläre Klassenarbeiten oder andere Leistungsnachweise entfallen, soweit sie für diese Wochen noch vorgesehen waren.
Wie organisiert die Schule die Zeugniskonferenzen?
Konferenzen können im Schuljahr 2020/21 auch unter Einsatz geeigneter informationstechnischer Übertragungsverfahren durchgeführt werden. Dies sollte aus Infektionsschutzgründen, wo immer möglich, genutzt werden.
Welche Perspektive gibt es für Februar?
Ende Januar wird abhängig vom Infektionsgeschehen, den Inzidenzwerten und der Entwicklung der Mutationen des Virus sowie der Beschlusslage von Bund und Ländern entschieden, ob und unter welchen Bedingungen die Schulen im Februar wieder schrittweise für den Präsenzunterricht geöffnet werden können. Es kann auch schon vorher zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts kommen, wenn in Schleswig-Holstein die Zahl der Neuinfektionen dauerhaft deutlich unter der Grenze von 50 pro 100.000 Einwohner liegt.