Wie viele Impfzentren gibt es in Schleswig-Holstein?
Aktuell sind alle 28 Impfzentren in Betrieb. Die Standorte der Zentren finden sie unter https://schleswig-holstein.de/coronavirus-impfung.
Die Impfzentren sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Mit der Bestätigung der Anmeldung werden Ihnen weitere Informationen zur Verfügung gestellt, dazu zählt neben den Informationen zum praktischen Ablauf der Impfungen auch eine Anfahrtsbeschreibung oder Hinweise, wie z.B. ein Shuttle genutzt werden kann. Der Großteil der Impfzentren wird barrierefrei sein. Personen mit Sehbehinderung können sich mit Ihren Fragen auch an das Bürgertelefon wenden: 0431 / 797 000 01. Ebenfalls kann bezüglich allgemeiner Fragen zum Impfen über die 116 117 die Impf-Hotline des Bundesgesundheitsministeriums angewählt werden.
Informationen zur Barrierefreiheit in den Impfzentren
Wann haben die Impfzentren geöffnet?
Die Öffnungszeiten werden an die verfügbare Impfstoffmenge angepasst.
Die Impfzentren, die seit dem 4. Januar 2021 bestehen, sind von 9-18 Uhr geöffnet.
Das betrifft folgende:
- Kiel
- Flensburg
- Neumünster
- Lübeck
- Heide (Kreis Dithmarschen)
- Alt-Mölln (Kreis Lauenburg)
- Husum (Kreis Nordfriesland)
- Eutin (Kreis Ostholstein)
- Prisdorf (Kreis Pinneberg)
- Schönberg (Kreis Plön)
- Gettorf (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
- Kropp (Kreis Schleswig-Flensburg)
- Kaltenkirchen (Kreis Segeberg)
- Itzehoe (Kreis Steinburg)
- Bad Oldesloe (Kreis Stormarn)
Die restlichen Impfzentren, die seit dem 1. März 2021 geöffnet sind, öffnen von 9-12 Uhr.
Das sind folgende:
- Bad Schwartau (Kreis Ostholstein)
- Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen)
- Büdelsdorf (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
- Elmshorn (Kreis Pinneberg)
- Geesthacht (Kreis Herzogtum Lauenburg)
- Großhansdorf (Kreis Stormarn)
- Lensahn (Kreis Ostholstein)
- Niebüll (Kreis Nordfriesland)
- Norderbrarup (Kreis Schleswig-Flensburg)
- Norderstedt (Kreis Segeberg)
- Plön (Kreis Plön)
- Reinbek (Kreis Stormarn)
- Wahlstedt (Kreis Segeberg)
Eine Impfung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Welche Unterlagen benötige ich für den Termin im Impfzentrum?
- Den Buchungscode oder das Ticket für den Impftermin
- einen gültigen Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder eine Krankenkassenkarte. Alternativ – wenn nicht anders möglich – ist auch ein kürzlich abgelaufener Personalausweis ausreichend. Wichtig ist die Identifizierbarkeit der Person, die zum Termin erscheint – inklusive Bild und Geburtsdatum.
- Gegebenenfalls Angabe der beruflichen Tätigkeit über Bescheinigung des Arbeitgebers oder ärztlicher Überweisungsschein/ ärztliches Attest bei Vorerkrankungen,
- sowie den Impfpass zur Dokumentation der Impfung (falls vorhanden).
Wie lange dauert eine Impfung?
Der eigentliche Impfvorgang wird nur ein paar Minuten (etwa 5 Minuten) in Anspruch nehmen. Inklusive einer ärztlichen Unterweisung, bei der auch Fragen gestellt werden können und einer Nachbeobachtungszeit wird der ganze Vorgang etwa 45 Minuten dauern.
Wie viele Impfungen können in den Impfzentren vorgenommen werden?
Das Land bereitet vor, dass über die Impfzentren bis zu 500.000 Impfungen pro Monat durchgeführt werden können, bei Bedarf mehr. Dies ist abhängig von der Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffs. Hinzu kommen die Impfungen, die in Krankenhäusern und über mobile Impfteams in Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen erfolgen können. Voraussetzung ist auch dabei immer die Verfügbarkeit der entsprechenden Mengen an Impfstoff.
Kann ich als Schleswig-Holsteiner:in bei der Terminanfrage ein Impfzentrum auswählen – auch wenn es nicht in meinem Wohnortkreis liegt?
Ja. Den Standort können Sie als Schleswig-Holsteiner:in bei der Terminanfrage/ -buchung selbst auswählen.
Bürger:innen aus Rendsburg-Eckernförde werden zum Beispiel auch das Impfzentrum in Kiel nutzen können.
Wie komme ich ins Impfzentrum?
Für Wegbeschreibungen und Informationen zu Busanbindungen der einzelnen Impfzentren siehe "Barrierefreiheit in Impfzentren"
Gibt es eine Fahrtkostenerstattung zum Impfzentrum? Kann ich mit dem Taxi kommen?
In der Regel ist die Anfahrt selbst zu organisieren und zu bezahlen. Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungen werden nur in gesetzlich eng umrissenen Ausnahmefällen von der Krankenversicherung übernommen. Sofern die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 Satz 1 SGB V vorliegen, können die Transportkosten zu einem Impfzentrum von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Um Menschen ohne eigenen PKW und mit eingeschränkter Mobilität den Besuch im Impfzentrum noch besser zu ermöglichen, sind die Städte, Kreise und das Land zudem in Kontakt mit der NAH-SH, um die Anbindung der Impfzentren an den ÖPNV weiter zu verbessern. Sollte dies nicht ausreichen, müssten Sie die Fahrt in das Impfzentrum privat organisieren. Hier können Sie sich von Angehörigen oder auch im Rahmen der Nachbarschaftshilfe unterstützen lassen.
Was ist mit Menschen, die von der Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase befreit sind?
Die aktuellen Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gelten ebenfalls für die Impfzentren. Menschen, die von der Tragepflicht ausgenommen sind, können sich also im Impfzentrum impfen lassen. Die Befreiung der Tragepflicht ist durch geeigneten Nachweis kenntlich zu machen (z.B. Schwerbehindertenausweis, Allergikerausweis oder ähnliches).
Weitere Informationen zu Mund-Nasen-Bedeckungen
Darf ich meinen Assistenzhund mit zu meinem Termin ins Impfzentrum nehmen?
Ja. Menschen, die auf die Begleitung durch einen Assistenzhund oder Blindenführhund angewiesen sind, müssen diesen laut Teilhabestärkungsgesetz zu typischerweise der Allgemeinheit zugänglichen Anlagen und Einrichtung mitbringen dürfen, zu diesen gehören auch die Impfzentren.
Entspricht die Anzahl der auf www.impfen-sh.de unter den jeweiligen Impfzentren angegeben "Terminen" auch der Anzahl der Personen, die sich impfen lassen können?
Nein, es können sich deutlich mehr impfen lassen. Denn: Die unter den jeweiligen Impfzentren angegebenen Anzahl der Termine bezieht sich auf die noch verfügbaren Uhrzeiten, bzw. Zeitfenster. Termin ist also im Sinne von Uhrzeit zu verstehen. Da sich zu einer Uhrzeit aber mehrere Personen gleichzeitig in einem Impfzentrum impfen lassen können, besteht tatsächlich für deutlich mehr Personen an jeweils einem "Termin" die Möglichkeit zur Impfung. Die tatsächliche Anzahl von Personen, bzw. damit auch Impfdosen, hängt unter anderem davon ab, wie viele Impflinien in einem Impfzentrum parallel betreiben werden. Hinter einem "Termin" stehen in der Regel zwischen 4 und 20 einzelne Impfungen, pro Viertelstunde und pro Impflinie werden 4 Personen einbestellt.