Wie erfolgt eine Anmeldung zum Impfen ?
In Schleswig-Holstein ist dies sowohl telefonisch unter der kostenlosen Nummer 0800 455 655 0 (alternativ auch über die 116 117) als auch online über www.impfen-sh.de möglich. Die Termine sind abhängig von den vorhandenen Impfstoffdosen und werden wochenweise vergeben. Sobald neue Impfstofflieferungen eintreffen, werden neue Terminkontingente freigeschaltet. Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Termine schnell vergriffen.
Bitte achten Sie bei der Online-Anmeldung auf die Nutzung eines aktuellen Browsers (Firefox, Chrome, Edge o.Ä.) – der "Internetexplorer" ist nicht geeignet.
Zusätzlich werden ab dem 28.01. rund 220.000 impfberechtigte Bürger:innen, die 80 Jahre oder älter sind, einen Brief mit einem persönlichen Pin-Code und einer Telefonnummer erhalten.
Mit der zusätzlichen Möglichkeit können sich die Senior:innen ohne Zeitdruck telefonisch registrieren und bereits für ihren persönlichen Impftermin (Erst- und Zweitimpfung) in einem der schleswig-holsteinischen Impfzentren registrieren lassen. Die in dem Anschreiben vermerkte Telefonnummer soll ab dem 1. Februar montags bis samstags jeweils zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung stehen. Erster buchbarer Termin soll der 8. Februar sein. Im Unterschied zu bisher, werden Terminbuchungen für über 80-Jährige dabei nicht nur für die Folgewoche, sondern für einen längeren Zeitraum möglich sein. Die Informationsschreiben samt Pin-Code zur Anmeldung werden in Tranchen versendet. Dabei wird nach einer Altersstaffelung innerhalb der Gruppe der über 80-Jährigen vorgegangen.
Entsprechend der Priorisierung der Ständigen Impfkommission wird bei der Terminbuchung die Impfberechtigung abgefragt, also z.B. das Geburtsdatum oder der Arbeitsplatz. Entsprechende Dokumente zum Nachweis, z.B. der Personalausweis oder eine Arbeitgeberbescheinigung sind dann beim Impftermin vorzulegen. Zu Beginn werden jedoch die an den Impfzentren angeschlossenen mobilen Impfteams prioritär beispielsweise in Pflegeeinrichtungen impfen.
Wann starten die Impfungen in Schleswig-Holstein?
Am 4. Januar 2021 haben die ersten 15 Impfzentren (eines pro Kreis/kreisfreier Stadt) mit jeweils einer Impflinie den Betrieb aufgenommen. Hier geht es zur Übersicht der Impfzentren.
Seit dem 27.12.2020 sind mobile Impfteams in Pflegeeinrichtungen (prioritär gerontopsychiatrische Einrichtungen in Hochinzidenzgebieten) unterwegs und impfen dort impfwillige Bewohner:innen.
Welche Personen sind impfberechtigt, bzw. haben derzeit Priorität und können somit einen Termin anfragen (Berechtigte Gruppe 1)?
Gemäß den Festlegungen der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums derzeit:
- Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
- Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen tätig sind,
- Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten ausgeführt werden,
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
Wie kann ich prüfen, ob ich berechtigt bin?
Stellen Sie sich als Hilfe dazu folgende Fragen – wenn Sie mit „Ja“ antworten können, können Sie einen Termin in einem Impfzentrum anfragen:
- Sind sie 80 Jahre oder älter?
- Arbeiten Sie
- in einer Einrichtung der ambulanten oder stationären Altenpflege?
- in der Notfallrettung?
- in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung?
- in einer medizinischen Einrichtung, in der primär onkologische, immunsupprimierte oder dialysepflichtige Patienten behandelt werden oder in der für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten i.S.d. § 2 CoronaImpf-VO durchgeführt werden?
Welche Nachweise benötige ich, um meine Berechtigung glaubhaft zu machen?
Das hängt jeweils von der Art der Berechtigung ab:
- Alter: Personalausweis, Führerschein oder eine Krankenkassenkarte. Alternativ – wenn nicht anders möglich – ist auch ein kürzlich abgelaufener Personalausweis ausreichend. Wichtig ist die Identifizierbarkeit der Person, die zum Termin erscheint – inklusive Bild und Geburtsdatum.
- Tätigkeit: Geben Sie den Namen der Einrichtung oder des Dienstes an. Zum Impftermin müssen Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers mitbringen. Sie können als Angehöriger der berechtigen Berufsgruppen dazu auch ein Formular nutzen, das auf www.schleswig-holstein.de/coronavirus-impfung zum Herunterladen zur Verfügung steht. Dem Rettungsdienst SH wurde ein solches Formular bereits übermittelt.
Woher erhalte ich die beruflichen Nachweise?
Bitten Sie Ihre:n Arbeitgeber:in um eine schriftliche Bestätigung. Alternativ finden Sie auf www.schleswig-holstein.de/coronavirus-impfung ein Formular zum Ausdrucken, lassen Sie dies bitte durch Ihre:n Arbeitgeber:in ausfüllen.
Wie wird kontrolliert, ob ich die Nachweise habe?
Die Nachweise müssen von Ihnen im Impfzentren vorgelegt werden. Liegen diese nicht vor, kann keine Impfung durchgeführt werden.
Werde ich schnell einen Termin bekommen, wenn ich zu den Berechtigten gehöre?
Angesichts der begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffes werden erst nach und nach berechtigte Personen einen Termin bekommen können. Zu Beginn werden also viele Menschen trotz der Berechtigung noch keinen Termin erhalten können, da noch nicht für alle berechtigten Personen der Impfstoff verfügbar ist. Für die Gruppe der über 80-jährigen gibt es ein Sonderverfahren. Diese erhalten ab Ende Januar schrittweise einen Brief mit einem persönlichen Pin-Code und einer Telefonnummer.
Mit der zusätzlichen Möglichkeit können sich die Seniorinnen und Senioren ohne Zeitdruck telefonisch registrieren und bereits für ihren persönlichen Impftermin (Erst- und Zweitimpfung) in einem der schleswig-holsteinischen Impfzentren registrieren lassen. Die in dem Anschreiben vermerkte Telefonnummer soll ab dem 1. Februar montags bis samstags jeweils zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung stehen. Erster buchbarer Termin soll der 8. Februar sein. Im Unterschied zu bisher, werden Terminbuchungen für über 80jährige dabei nicht nur für die Folgewoche, sondern für einen längeren Zeitraum möglich sein. Die Informationsschreiben samt Pin-Code zur Anmeldung werden in Tranchen versendet. Dabei wird nach einer Altersstaffelung innerhalb der Gruppe der über 80jährigen vorgegangen.
Für welchen Zeitraum werden Termine vergeben?
Zunächst werden voraussichtlich nur wochenweise Termine vergeben können. Also für Anfragen, die in der laufenden Woche gestellt werden, werden in der Regel. jeweils für die kommende Woche Termine vergeben usw. Damit soll zum einen eine tatsächliche Wahrnehmung der Termine sichergestellt werden und zum anderen soll die Verfügbarkeit des Impfstoffes sichergestellt werden.
Für die Anmeldung von über 80jährigen werden Termine langfristig vergeben. Diese müssen sich nur einmal telefonisch registrieren. Hierzu werden die Menschen über 80 Jahre persönlich angeschrieben.
Wird auch der Termin für die zweite notwendige Impfung vergeben werden?
Ja, Termine werden ausschließlich paarweise vergeben, da es wichtig ist, beide Impfungen zu machen. Das Robert-Koch-Institut teilt dazu mit: Für eine vollständige Immunisierung sind mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech zwei Impfstoffdosen im Abstand von 21 Tagen notwendig. Nach Auskunft des Impfstoffherstellers ist dabei der Abstand von 21 Tagen einzuhalten.