Arbeitgeberbescheinigung zur Testung auf das Corona-Virus (SARS-CoV-2) für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen (Stand 18.02.2021)
Titel | Kurztext |
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Arbeitgeberbescheinigung zur Testung auf das Corona-Virus (SARS-CoV-2) für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen (Stand 18.02.2021) |
Mit der Vorlage dieses Schreibens bei der Teststelle wird bestätigt, dass Sie berechtigt sind, sich zur Entnahme eines für Sie kostenlosen Abstriches vorzustellen. Wichtig ist, dass Sie dieses Schreiben für den Abstrich vorlegen, um zu belegen, dass Sie zum berechtigten Personenkreis gehören. Die Daten werden lediglich zur Bearbeitung der Testung im Rahmen des IfSG genutzt. |