Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) – Landesverordnung zur Änderung der Bäderverordnung
Aufgrund des § 9 Absatz 1 und § 12 Absatz 4 des Ladenöffnungszeitengesetzes vom 29. November 2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 243) verordnet das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung:
Artikel 1
Die Bäderverordnung vom 15. Juni 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 383), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. März 2021 (ersatzverkündet am 11. März 2021 auf der Internetseite https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/210311_aenderung_baederVO.html), wird wie folgt geändert:
In § 8a wird die Angabe "28. März 2021" durch die Angabe "18. April 2021" ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Kiel, 25. März 2021
Dr. Bernd Buchholz
Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus