Fortbestehen der Corona-Pandemie; kommunaler Sitzungsdienst
Mit den Erlassen vom 16. und 23. März 2020 wurde unter dem Eindruck der seinerzeit geltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens dringend empfohlen, Sitzungen der kommunalen Gremien auf das absolut Notwendige zu beschränken. Ferner wurden Hinweise gegeben, wie unter den bestehenden besonderen Rahmenbedingungen Sitzungen der kommunalen Gremien gleichwohl weiter stattfinden können.
Aufgrund der zwischenzeitlich stufenweise erfolgten Lockerungen der seinerzeit verfügten einschränkenden Maßnahmen besteht die Empfehlung, die Sitzungen der kommunalen Gremien auf das absolut Notwendige zu beschränken, nicht mehr fort. Vielmehr kann, soweit noch nicht erfolgt, der normale Sitzungsrhythmus in der Regel wiederaufgenommen werden. Da die Corona-Pandemie weiterbesteht, bitte ich jede Kommune bei der Sitzungsdurchführung weiterhin Maßnahmen zu ergreifen, mit denen den Infektionsgefahren wirksam begegnet werden kann. Auf meine Anregungen zur Sitzungsdurchführung aus den o.g. Erlassen kann bei Bedarf weiter zurückgegriffen werden.
Die unteren Kommunalaufsichtsbehörden werden gebeten, diesen Erlass in ihrem Aufsichtsbereich weiter zu steuern.