Stand: 21. April 2021
Jeden Mittwoch sowie abhängig vom Infektionsgeschehen prüft das Kabinett in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, inwieweit die bestehenden regionalen Corona-Regelungen angepasst werden müssen. Hinweis: Am Freitag, den 23. April, wird über das weitere Vorgehen im Kreis Stormarn entschieden.
In welchen Kreisen oder kreisfreien Städten die bestehenden Regelungen gelockert oder verschärft werden müssen, ist abhängig von den jeweiligen Inzidenzwerten. Die entsprechenden Vorschriften werden von den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten per Allgemeinverfügungen geregelt und treten in der Regel am folgenden Montag in Kraft.
Corona-Regeln im Überblick
alle öffnen
Herzogtum Lauenburg
- Neue Regelungen -
Einschränkungen im Einzelhandel, der Gastronomie, in Schulen und Kindertagesbetreuung.
Weitere Informationen
Neumünster
- Neue Regelungen -
Einschränkungen im Einzelhandel, der Gastronomie, in Schulen und Kindertagesbetreuung
Weitere Informationen
Pinneberg
- Neue Regelungen -
Einschränkungen im Einzelhandel und Kindertagesbetreuung
Außengastronomie kann unter Auflagen öffnen
Weitere Informationen
Rendsburg-Eckernförde
- Neue Regelungen -
Einschränkungen im Einzelhandel und Kindertagesbetreuung
Außengastronomie kann unter Auflagen öffnen
Weitere Informationen
Segeberg
- Keine Änderungen zur Vorwoche -
Einschränkungen im Einzelhandel, in der Gastronomie, in Schulen und Kindertagesbetreuung
Weitere Informationen
Steinburg
- Neue Regelungen -
Einschränkungen im Einzelhandel
Außengastronomie kann unter Auflagen öffnen
Weitere Informationen
Stormarn
- Neue Regelungen -
Einschränkungen im Einzelhandel
Außengastronomie kann unter Auflagen öffnen
Weitere Informationen