Schritt für Schritt zurück zur Normalität
Der Ausbruch von Covid-19 hat das öffentliche Leben vor neue Herausforderungen gestellt. Das betrifft auch zahlreiche Familien im Land, denn seit dem 16. März sind die Kitas nur für die Notbetreuung einiger weniger Kinder geöffnet. Knapp zwei Monate später hat Familienminister Dr. Heiner Garg nun im Sozialausschuss ein Konzept vorgestellt, um schrittweise zum Regelbetrieb zurückzukehren.
Vierstufiges Modell
Dafür haben Experten aus dem Sozialministerium die bisherige, aktuelle und zukünftige Entwicklung der Kinderbetreuung in vier Phasen eingeteilt – von der Notbetreuung (1. Phase), über zwei Stufen der erweiterten und flexibilisierten Notbetreuung (2. Phase), einen eingeschränkten Regelbetrieb (3. Phase) bis hin zur Rückkehr zum vollständigen Regelbetrieb (4. Phase).
Die Regelungen zum Schutz der Menschen vor dem Coronavirus hätten vor allem Familien mit Kindern vor große Herausforderungen gestellt, sagte Garg. Für viele Eltern sei die Belastungsgrenze zunehmend erreicht. Gleichzeitig eröffneten die sinkenden Fallzahlen die notwendigen Spielräume, um Kinderbetreuungsangebote schrittweise zu öffnen. "So wird es für große Gruppen an Kindern ermöglicht, wieder in den Einrichtungen zeitweilig betreut zu werden
", betonte Garg und dankte allen Erziehern und Tagespflegepersonen für ihren Einsatz in dieser schweren Zeit. "Wir wollen für Schleswig-Holstein weiter einen transparenten, planbaren und abgestimmten Weg gehen, um Perspektiven aufzuzeigen und schnell Entlastung für Eltern zu erreichen. Ich denke, dass das mit diesem Konzept sowohl für die Eltern als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen erreicht wird.
"
Nächster Schritt noch im Mai
Nach den derzeitigen Plänen des Sozialministeriums soll die zweite Stufe von Phase 2 noch im Mai starten. Dies ist jedoch abhängig von den Ergebnissen der Beratungen mit Bund und den anderen Ländern. In dieser Phase können dann zusätzlich Vorschulkinder und die Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf in Gruppen in die Kitas zurückkehren – zum Beispiel tage- oder wochenweise. Die Gruppengröße soll von derzeit fünf auf zehn Kinder erweitert werden. Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, könnte das Land auch zeitnah den eingeschränkten Regelbetrieb (Phase 3) in den Kitas einführen.
Phasenmodell im Überblick
Phase 1
Phase 1
Eingeschränkte Notbetreuung (16.03. bis 19.04.2020):
– Mitarbeiter aus kritischer Infrastruktur, wenn beide Elternteile dazugehören (wenn keine Alternativbetreuung vorhanden)
– Kinder, für die das Jugendamt aus Kindeswohlaspekten eine Betreuung für notwendig erachtet
– Kindertagespflege mit bis zu fünf Kindern
Geschätzte Auslastung (keine Vorgabe): Zwei Prozent
Phase 2
Phase 2
Flexible Notbetreuung Stufe 1 (20.04.2020-17.05.2020):
Status quo Notbetreuung:
+ Mitarbeiter aus kritischer Infrastruktur, wenn ein Elternteil dazugehört (wenn keine Alternativbetreuung vorhanden)
+ berufstätige Alleinerziehende (wenn ohne Alternativbetreuung)
Auslastung: Acht Prozent, nach Ergänzung der Lehrkräfte zehn Prozent
Flexible Notbetreuung Stufe 2 (seit 18.05.2020)
Status quo Notbetreuung:
+ weitere KRITIS-Bereiche (wenn keine Alternativbetreuung vorhanden)
+ berufstätige Alleinerziehende (wenn ohne Alternativbetreuung)
Betreuung in Gruppen (tages- oder wochenweise)
+ alle Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf und/oder Sprachförderbedarf
+ alle Vorschulkinder
Erhöhung der Gruppengröße von 5 auf 10 Kinder (Richtwert)
Geschätzte Auslastung (keine Vorgabe): rund 30 Prozent
Phase 3
Phase 3
Eingeschränkter Regelbetrieb Stufe 1 (ab 01.06.2020)
Status quo Notbetreuung
+ weitere KRITIS-Bereiche (wenn keine Alternativbetreuung vorhanden)
+ berufstätige Alleinerziehende (wenn ohne Alternativbetreuung)
Betreuung in Kohorten (tages- oder wochenweise)
+ alle Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf und/oder Sprachförderbedarf
+ alle Vorschulkinder
+ alle weiteren Kinder
Detailsteuerung vor Ort in den Einrichtungen
Geschätzte Auslastung (keine Vorgabe): rund 55 Prozent
Eingeschränkter Regelbetrieb Stufe 2 (perspektivisch)
Status quo Notbetreuung:
+ weitere KRITIS-Bereiche (wenn keine Alternativbetreuung vorhanden)
+ berufstätige Alleinerziehende (wenn ohne Alternativbetreuung)
Vollzeitbetreuung
+ alle Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf und/oder Sprachförderbedarf
+ alle Vorschulkinder
Betreuung aller weiteren Kinder in Kohorten (tage- oder wochenweise Betreuung im Wechsel), Detailsteuerung vor Ort in den Einrichtungen
Erhöhung der Gruppengröße von 10 auf 15 Kinder (Richtwert)
Kooperation von Kindertagespflegepersonen mit bis zu insgesamt 10 Kindern
Geschätzte Auslastung (keine Vorgabe): rund 75 Prozent
Phase 4
Phase 4
Regelbetrieb (perspektivisch)
- keine Notbetreuung mehr
- alle Kinder in den Einrichtungen
- Gruppengrößen regulär bis 20 Kinder
Geschätzte Auslastung (keine Vorgabe): aufsteigend bis 100 Prozent
