Das Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (KiTa-Reform-Gesetz) wurde am 12. Dezember 2019 vom Schleswig-Holsteinischen Landtag beschlossen. Das ursprünglich für den 1. August 2020 geplante Inkrafttreten musste als Konsequenz aus den getroffenen behördlichen Anordnungen zur Eindämmung des Coronavirus um fünf Monate verschoben werden. Das Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Diese Broschüre liegt aktuell nicht in gedruckter Form vor.
Kompaktinformation zur Kitareform in Schleswig-Holstein (PDF, 1MB, Datei ist barrierefrei)