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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Familienminister Dr. Heiner Garg bekräftigt Bundesratsinitiative: Recht für trans- und intersexuelle Menschen auf Selbstbestimmung verwirklichen!

Letzte Aktualisierung: 14.06.2018

KIEL. Schleswig-Holstein ist Anfang Juni der Bundesratsinitiative für ein Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung beigetreten. Darin fordert Schleswig-Holstein gemeinsam mit anderen Ländern, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 im Hinblick auf den bestehenden rechtlichen Regelungsbedarf für intersexuelle und transsexuelle bzw. transidente Menschen umzusetzen. Der Bundesratsantrag bekräftigt darüber hinaus die Forderung nach einem Gesetz, das den Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung umfassend regelt, einschließlich einer Vereinfachung der Verfahrenswege und der Finanzierung medizinischer Behandlungen durch die Träger der Krankenversicherung. Der Antrag wurde am 8.6. in den Bundesrat eingebracht und an die Ausschüsse zur weiteren fachlichen Beratung überwiesen. (Antrag unter : TOP 49
www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/968/tagesordnung-968.html?cms_topNr=49#top-49)

Anlässlich der heutigen (14.6.) Landtagsbefassung mit der Initiative betont Familienminister Dr. Heiner Garg:

"Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundesgesetzgeber wiederholt aufgegeben, die rechtliche Reglung der Angelegenheiten von trans- und intersexuellen Menschen zu korrigieren: Es hat wiederholt die Verfassungswidrigkeit bisheriger Regeln festgestellt, die trans- und intersexuelle Menschen in verschiedener Weise in ihren Grundrechten verletzten. Diese Tatsache spricht entschieden dafür, sich nicht länger von Fall zu Fall – um nicht zu sagen: von justizieller Ermahnung zu justizieller Ermahnung – mit der kleinstmöglichen Gesetzeskorrektur `durchzuhangeln´.

Sie spricht dafür, die Anliegen der Menschen, um die es geht, endlich ernst zu nehmen und endlich in einem ernsthaften größeren Angang zu regeln. Genau darauf zielt die Bundesratsinitiative für ein Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung, der Schleswig-Holstein beigetreten ist. Dabei geht es um mehr als um die Novellierung des Personenstandsrechts, das das Bundesinnenministerium auf den Weg gebracht hat.

Der Entwurf sieht die Möglichkeit vor, zukünftig auch ein 'weiteres' Geschlecht oder – wie bisher – gar kein Geschlecht im Geburtenregister eintragen zu lassen. Dass allerdings davon abgesehen wird, die - von denen, die es angeht - bevorzugte Formulierung „divers“ zu verwenden, sehe ich nicht unbedingt als Ausweis höchster Empathie. Immerhin: man kann durchaus anerkennen, dass die für die Änderung des eingetragenen Geschlechts erforderliche gerichtliche Entscheidung nach doppelter Sachverständigenbegutachtung entfallen soll. Diese bisherige Regelung nach Transsexuellen-Gesetz soll durch eine ärztliche Bescheinigung ersetzt werden, auf deren Grundlage ein Geschlechterwechsel direkt durch das zuständige Geburtsregister erfolgt. Das ist eine Verbesserung – ich will aber nicht verhehlen, dass ich mir mehr gewünscht hätte. Ich bin überzeugt, dass die Begutachtung, die von vielen Betroffenen als belastend und demütigend empfundene medizinische Untersuchung, nicht erforderlich ist.

Darüber hinaus – und auch darauf zielt die Bundesratsinitiative – fehlt es inter- oder transsexuellen Menschen an einer ihren Bedürfnissen entsprechenden gesundheitlichen Versorgung. Eine solche Versorgung ist aber erforderlich – einschließlich einer angemessenen Finanzierung medizinischen Behandlungen durch die Träger der Krankenversicherung. Die Forderung nach einem wirksamen Schutz vor nicht selbstbestimmter Zuweisung zum männlichen oder weiblichen Geschlecht und umgekehrt, der Möglichkeit zur selbstbestimmten Angleichung an das männliche oder weibliche Geschlecht, steht seit längerem im Raum. Ich denke insbesondere an medizinisch nicht indizierte Operationen an intersexuellen Kindern. Wir wissen, dass Leitlinien nicht genügen, um Kinder vor derartigen Eingriffen in ihre Persönlichkeitsrechte zu schützen. Hier ist ein gesetzlich klar geregelter Schutz erforderlich.

Wir brauchen ein gesetzliches Gesamtpaket, das die Anerkennung der Geschlechtsidentität und den Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung umfassend regelt – und das die lange geforderten Verbesserungen und Vereinfachungen für inter- und transsexuelle Menschen bringt!"

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de

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