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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Sozialminister Heiner Garg und RD-Chefin Haupt-Koopmann werben bei Betrieben für stärkere Inklusion von Menschen mit Behinderung: „Sichern Sie sich motivierte und kompetente Arbeitskräfte!“

Gemeinsame Pressemitteilung mit der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit

Letzte Aktualisierung: 07.12.2021 10:00 Uhr

KIEL. Zum Abschluss der bundesweiten Aktionswoche für Menschen mit Behinderung haben Sozialminister Heiner Garg und Margit Haupt-Koopmann, Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, heute (07.12.) auf die besondere Situation von arbeitslosen Menschen mit Behinderung aufmerksam gemacht.

Minister Garg betont: „Das Ziel, ein selbstbestimmtes Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung zu ermöglichen, betrifft alle Lebensbereiche, und dabei insbesondere auch die Arbeitswelt. Aktuell gibt es in Schleswig-Holstein rund 4.900 arbeitslose Menschen mit Handicap, von denen viele besonders engagiert und qualifiziert sind. Deshalb möchte ich die Betriebe ermutigen: Geben Sie noch mehr arbeitslosen Menschen mit Handicap eine Einstiegschance! Personalverantwortliche, die – aus welchen Gründen auch immer – bislang noch Vorbehalte oder Unsicherheiten empfinden, empfehle ich: Nutzen Sie die vielfältigen Beratungs- und Förderangebote des Integrationsamtes und der Integrationsfachdienste des Landes Schleswig-Holstein, die neben den regionalen Arbeits­agenturen und Jobcentern zentrale Ansprechpersonen bei allen Fragen rund um dieses Thema sind.“

Auch RD-Chefin Haupt-Koopmann hob hervor: „Angesichts der schon vorhandenen oder absehbaren Fachkräfteengpässe in einzelnen Branchen sehe ich in der Gruppe der arbeitslosen Menschen mit Handicap ein Potential, das - trotz zahlreicher positiver Beispiele - noch stärker genutzt werden sollte. Das wünsche ich mir insbesondere von den 1.487 Betrieben in Schleswig-Holstein, die ihre Pflichtarbeitsplätze nicht mit schwerbehinderten Menschen besetzt haben und stattdessen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Sie möchte ich davon überzeugen, dass nicht diese Zahlung, sondern die Einstellung eines motivierten Arbeitslosen mit Behinderung eine Investition in die Zukunft ist. Bedenken Sie, dass 53,8 Prozent von ihnen in Schleswig-Holstein eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen, bei allen Arbeitslosen sind es 43,6 Prozent.“ Sie wolle daher jeden Arbeitgeber ermutigen, sich bei den regionalen Arbeitgeberservice-Teams zu melden und die vielfältigen Förder-angebote - von Eingliederungszuschüssen über die behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen bis hin zur unterstützten Beschäftigung - zu nutzen. „Wir, die Arbeitsagenturen und Jobcenter, stehen mit Rat und Tat zur Seite.“

Hintergrundinformationen: Menschen mit Behinderung – einige Strukturdaten

Arbeitslosigkeit

  • Aktuell (November 2021) sind 4.907 Menschen mit Handicap in Schleswig-Holstein arbeitslos gemeldet. Das sind 328 oder 6,3 Prozent weniger als im November 2020. Bei den Arbeitslosen insgesamt ist die Zahl im Vergleich November 2021 zu November 2020 um 15,0 Prozent gesunken.
  • Im Vergleich November 2021 zum November 2019 (vor Corona) ist ihre Zahl um 396 oder 8,8 Prozent angestiegen. Bei den Arbeitslosen liegt der Anstieg bei 1,5 Prozent.
  • Unter den aktuell 4.907 arbeitslosen Menschen mit Behinderung befinden sich: 2.894 Männer und 2.013 Frauen.

Aktuelle Qualifikationsprofile der arbeitslosen Menschen mit Behinderung (November 2021)

Von den 4.907 arbeitslosen Menschen mit Behinderung haben 2.641 (53,8 Prozent) einen beruflichen Abschluss:

  • 2.392 einen betrieblichen/schulischen Ausbildungsabschluss
  • 249 einen akademischen Abschluss

Von allen Arbeitslosen (77.857) haben 33.957 (43,6 Prozent) einen beruflichen Abschluss:

  • 28.433 einen betrieblichen/schulischen Ausbildungsabschluss 
  • 5.524 einen akademischen Abschluss

Pflichtarbeitsplätze

  • Laut Gesetz sind private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Das gilt für 5.466 private Arbeitgeber in Schleswig-Holstein, von denen 27,3 Prozent (1.487) diese Verpflichtung nicht erfüllen und eine Ausgleichsabgabe zahlen.
  • Über die vielfältigen Fördermöglichkeiten informieren u.a. die regionalen Arbeitgeberservice-Teams. Termin-Vereinbarung unter der gebührenfreien Service-Nummer für Arbeitgeber: 0800 - 45555 - 20
  • Das Sozialministerium und die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit haben gemeinsam einen umfangreichen Ratgeber erstellt. Den Ratgeber „Schleswig-Holstein: Schwerbehinderte Menschen im Betrieb - Leistungen und Hilfen“ finden Sie hier: www.arbeitundleben-sh.de/img/daten/D453919078.pdf

Verantwortlich für diesen Pressetext:

Dr. Horst Schmitt | Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit | Projensdorfer Straße 82, 24106 Kiel | Telefon 0431 3395-5160 | E-Mail: nord.pressemarketing@arbeitsagentur.de

und

Eileen Lara Meier | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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