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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Gesundheitsminister Heiner Garg: Zukunft sichern - Krankenhausfinanzierung reformieren, für eine flächendeckende, hochwertige Versorgung

Letzte Aktualisierung: 28.01.2020

BERLIN. Auf Einladung von Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg findet heute (28.01.,19 Uhr) die Veranstaltung „Zukunft sichern – Krankenhausfinanzierung reformieren“ in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin statt. Mehr als 200 Gäste, darunter Abgeordnete des Bundestages, Beteiligte aus dem Gesundheitsbereich und aus der Politik, haben sich angemeldet. Im Vorfeld tagt am Dienstag erstmalig die Länderarbeitsgruppe zur Reform der Krankenhausfinanzierung in Berlin auf Abteilungsleiterebene.  

Minister Garg eröffnet die Veranstaltung am Abend und betont: „Um eine flächendeckende, hochwertige Krankenhausversorgung sicher zu stellen, brauchen wir eine grundlegende Reform der Vergütung.“ Durch ökonomische Fehlanreize des derzeitigen Abrechnungssystems über Pauschalen pro Patientin und Patient und mehrfache Korrekturen sei ein hochkomplexes System entstanden. Dies werde nicht dauerhaft in der Lage sein, die Versorgung zu gewährleisten. „Daher müssen wir jetzt handeln und die noch vorhandenen politischen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen“, so Garg. 

Garg hatte zur Gesundheitsministerkonferenz Mitte 2019 einen Antrag zur Reform der Krankenhausfinanzierung eingebracht, der in einen umfassenden Beschluss aller Länder einging. Die Länder setzten damit die heute tagende Arbeitsgruppe ein.

Die Entwicklung der Klinikstrukturen darf nicht von der Erlössituation abhängen – sie muss vor allem Versorgungsnotwendigkeiten folgen“ betont Garg. Eine Reform des Vergütungssystems sollte nach dem von Garg auf der Veranstaltung vorgestellten Vorschlag folgende Punkte beinhalten:

  • Durch eine Basisfinanzierung muss die akutstationäre Versorgung der Bevölkerung auf dem Land und in den Städten mit ihren spezifischen Vorhaltekosten (inklusive Personalkosten) sichergestellt werden.
  • Diese Basisfinanzierung ergänzt zukünftig die leistungsbezogene Abrechnung („DRGs“ oder Fallpauschalen).  
  • Spezialisierungs- und Konzentrationsprozesse müssen für eine bestmögliche, hochwertige Patientenversorgung in ihrer Vergütung gestärkt werden und mit verbindlichen Vorgaben für die Mindestausstattung sowie Mindestfallzahlen versehen werden.
  • Grundlage für eine Planung des Versorgungsauftrages einzelner Krankenhäuser müssen Leistungs-, Bedarfs- und Qualitätsmerkmale sein. Nicht allein die Größe eines Krankenhauses, sondern seine Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung muss für die Höhe der Basisfinanzierung und damit der Finanzierung der spezifischen Vorhaltekosten maßgeblich sein. 
  • Die Planungsbehörden der Länder müssen in ihrer krankenhausplanerischen Entscheidungskompetenz rechtlich gestärkt werden. Im Bundesrecht ist eine Länderöffnungsklausel zu implementieren, die es ermöglicht, regionalspezifische und sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen zu berücksichtigen und neue Versorgungsmodelle zu erproben.
  • Die zunehmenden Anforderungen an die Krankenhäuser zur Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung im Sinne einer sektorenübergreifenden Versorgung müssen bereits im Vergütungssystem berücksichtigt werden.

Auf der Veranstaltung wird sich Garg mit Expertinnen und Experten zu dem Vorstoß im Rahmen einer Podiumsdiskussion austauschen. Angekündigt sind Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Dr. Gerald Gaß, Präsident Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG), Dr. med. Michael A. Weber, Präsident Verband leitender Krankenhausärzte e.V.(VLK), Sabine Holtorf, Pflegedirektorin Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide gGmbH und Prof. Heinz Lohmann, Gesundheitsunternehmer.

Die Ergebnisse der Veranstaltung sollen an die Arbeitsgruppe der Länder rückgekoppelt werden, die die Eckpunkte eines Reformvorschlages erarbeitet. 

Anlage: Diskussionspapier Zukunft sichern – Krankenhausfinanzierung reformieren

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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