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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Gesundheitsministerium informiert: Grippewelle gestartet - bisher keine Coronafälle nachgewiesen

Erinnerung an Angebot der 116 117

Letzte Aktualisierung: 28.01.2020

KIEL. Die Grippesaison hat wie in dieser Jahreszeit üblich auch in Schleswig-Holstein begonnen. Die Anzahl der bei der Landesmeldestelle gemeldeten Grippefälle (Influenza) beträgt in der aktuellen Meldewoche derzeit (28.1., 11 Uhr) 182. Schwerpunkte sind derzeit der Kreis Pinneberg und Kiel. Seit Jahresbeginn wurden bisher 697 Fälle in Schleswig-Holstein gemeldet. Aktuelle Zahlen veröffentlicht das Kompetenzzentrum in Schleswig-Holstein regelmäßig unter: https://www.infmed.uni-kiel.de/de/epidemiologie/flush/INV. In der Grippesaison 2019 hatte es in Schleswig-Holstein insgesamt 4359 bestätigte Erkrankungen mit Nachweis des Influenza-Virus, darunter 27 Todesfälle, gegeben. Im Jahr zuvor waren es 8818 bestätigte Erkrankungen mit Nachweis des Influenza-Virus, darunter 44 Todesfälle.

Eine Grippe-Impfung kann auch jetzt noch sinnvoll sein – dies ist mit der Hausärztin/Hausarzt abzustimmen. Darüber hinaus tragen Hygienemaßnahmen präventiv zum Schutz bei. Dazu gehören Handhygiene, Hustenetikette – also in den Ärmel husten und nicht in die Hand –, Abstand zu anderen Personen wahren sowie persönliche Schutzausrüstung für medizinisches Personal.

Nach Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sollten diese grundsätzlichen Hygiene-Empfehlungen auch in Hinblick auf das Corona-Virus beachtet und angewendet werden. Dennoch sind auch in Deutschland weitere Importe von Infektionen zu erwarten. In Schleswig-Holstein sind bislang keine bestätigen Fälle gemeldet. Aber auch hier gibt es Meldungen über Personen, die sich kürzlich in China aufgehalten hatten und grippale Symptome entwickeln. Die Gesundheitsämter prüfen in diesen Fällen, ob eine diagnostische Abklärung erforderlich ist. Derzeit erfolgt bei einigen Personen eine entsprechende Ausschlussdiagnostik, also eine Klärung, ob das Coronavirus ursächlich für die grippalen Symptome sein kann. Da auch die „Influenzawelle“ rollt sowie andere Viren kursieren, die Atemwegserkrankungen hervorrufen, gibt es insgesamt eine große Zahl grippaler Infekte. Das Ministerium bittet um Verständnis dafür, dass nicht über jeden einzelnen in Abklärung befindlichen „Fall“ berichten werden kann. Sollte ein Corona-Virus Nachweis erfolgen, wird das Ministerium dazu rasch informieren.

Gesundheitsminister Heiner Garg betont: „Das Gesundheitsministerium nimmt die Entwicklung sehr ernst und steht in engem Kontakt mit dem Robert Koch-Institut und den anderen Ländern.“ Minister Garg hatte sich in eine Telefonschaltkonferenz mit dem Bundesgesundheitsminister und den anderen Ländern ausgetauscht. Das Ministerium gibt die Fach-Informationen der Bundesebene regelmäßig an Kliniken und die Fachöffentlichkeit im Land weiter. Das umfangreiche Material mit aktuellen Erkenntnissen und Empfehlungen ist auch online verfügbar unter: www.rki.de/ncov

Primär geht es bei einem möglichen Auftreten darum, Fälle früh zu erkennen, sie zu isolieren und Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten. Entsprechend wurde und wird die Ärzteschaft, die Kliniken und die Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein informiert. Dabei werden die bestehenden Strukturen genutzt. Es gibt in Schleswig-Holsteins Kliniken verschiedene Isoliermöglichkeiten.
Ärztinnen und Ärzte sollen bei möglichen Verdachtsfällen das jeweilige Gesundheitsamt einbinden. Es besteht eine namentliche Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz als bedrohliche übertragbare Krankheit. Die Meldungen erfolgen über das Gesundheitsamt vor Ort und die Landesmeldestelle an das Robert Koch-Institut. Zur weiteren Information eine Orientierungshilfe des Robert Koch-Institut für Ärztinnen und Ärzte: Flussschema mit Hinweisen zu Hygiene, Meldung und Diagnostik

Für Patientinnen und Patienten gilt: Eine Ansteckung ist nach derzeitigem Stand primär dann möglich, wenn eine Bürgerin bzw. ein Bürger sich zuvor in einem der Verbreitungsgebiete des Virus aufgehalten hat oder direkten Kontakt mit einen Coronavirus-Infizierten hatte. Wer meint, dass diese Kriterien auf ihn zutreffen und entsprechende Symptome zeigt, sollte zunächst von zu Hause aus die Hausärztin oder den Hausarzt telefonisch kontaktieren und abklären lassen, ob es sich wirklich um einen Verdachtsfall handelt. Hierzu stehen die Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein den Ärztinnen und Ärzten als Ansprechpartner zur Verfügung. Durch eine telefonische Kontaktaufnahme kann auch eine mögliche Weiterverbreitung gebremst werden.
Darüber hinaus können Patientinnen und Patienten sich an das ab dem 1. Januar deutlich ausgebaute Angebot unter der Nummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Diese ist auch außerhalb der Sprechzeiten erreichbar und leistet Hilfestellung bei der Entscheidung über weitere Schritte. Damit sollen Patientinnen und Patienten dahin weitervermittelt werden, wo sie am besten aufgehoben sind.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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