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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Ehemalige Psychiatrieopfer: Anträge bis Ende 2020 stellen! Bisher 7 Millionen ausgezahlt – Aufarbeitung wird fortgesetzt/ Jesumann unabhängiger Beauftragter

Letzte Aktualisierung: 09.01.2020

KIEL. Im heutigen (9.1.) Sozialausschuss berichtet Dr. Christof Beyer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Medizingeschichte und Wissenschaftsforschung der Universität zu Lübeck (Leitung: Prof. Dr. Cornelius Borck), zum derzeitigen Stand der im Auftrag des Sozialministeriums laufenden Aufarbeitung der Medikamentenversuche in schleswig-holsteinischen Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Psychiatrien in den Jahren 1949 bis 1975. Der Zwischenbericht bestätigt die bisherigen Erkenntnisse, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene in den damaligen Einrichtungen – wie beispielsweise auch dem damaligen Landeskrankenhaus in Schleswig – leidvolle Erfahrungen gemacht hatten, obwohl sie Hilfe und Schutz erwarten konnten. Und zwar auch durch Medikamentenversuche. Die wissenschaftliche Aufarbeitung wird fortgesetzt. Dabei sollen auch die von Betroffenen gewonnen Erkenntnisse und Erfahrungen einfließen.

Das Ministerium erinnert anlässlich der Befassung daran, dass sich Betroffene noch bis zum 31.12.2020 – also knapp ein Jahr – an die Anlauf- und Beratungsstelle in Neumünster wenden können, um eine finanzielle Anerkennungs- und Unterstützungsleistung sowie Rentenersatzleistung erhalten zu können (in Ergänzung zum gesetzlichen Sozialleistungssystem). Schleswig-Holstein hatte sich erfolgreich für eine Verlängerung der Frist eingesetzt.  

Bisher wurden 7,1 Millionen Euro an Menschen ausgezahlt, die zwischen 1949 und 1975 als Kinder oder Jugendliche Leid und Unrecht in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtungen erfahren hatten und noch heute an den Folgen leiden. In der Anlauf- und Beratungsstelle der vom Land, Bund und Kirchen getragenen Stiftung Anerkennung und Hilfe in Neumünster sind seit 2017 mehr als 1150 Anfragen eingegangen. Rund 670 Anträge wurden bislang abschließend positiv beschieden, bei rund 245 lagen die Voraussetzungen nicht vor und rund 260 sind noch in Bearbeitung. Betroffene können darüber Leistungen in Höhe von insgesamt bis zu 14.000 Euro erhalten. Sozialminister Heiner Garg betont: „Keine materielle Leistung kann geschehenes Leid und Unrecht rückgängig machen. Aber wir können uns intensiv engagieren, um die Folgen zu lindern. Mein Dank gilt allen, die sich daran beteiligen!“.

Minister Garg hatte zudem zum 1.1.2020 Günther Jesumann, Kommunikationsfachmann, zum Unabhängigen Beauftragten beim Sozialministerium berufen, um die Anliegen der Betroffenen durch einen unabhängigen Ansprechpartner weiter zu unterstützen. Jesumann hatte auch das Symposium „Die Vergangenheit im Kopf – die Zukunft in der Hand“ im Kieler Landtag mit großer Empathie moderiert.

Kontakt Anlauf- und Beratungsstelle Stiftung Anerkennung und Hilfe in Neumünster:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LASD/Aufgaben/StiftungAuH/StiftungAuHAnsprechspartner.html

Kontakt unabhängiger Beauftragter Jesumann:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/aufarbeitung_leid_unrecht/beauftragter.html

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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