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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Sozialminister Garg: Gemeinsam das Leid und Unrecht in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie der 50-70er Jahre weiter aufarbeiten

Letzte Aktualisierung: 23.01.2019

KIEL. In den 50-70er Jahren haben Kinder und Jugendliche verschiedener Heim-Einrichtungen in Deutschland Leid und Unrecht erfahren. Nach der landes- und bundesweiten Aufarbeitung durch den Runden Tisch Heimerziehung hatten Länder, Bund und Kirchen in einem zweiten Schritt Hilfen und eine Aufarbeitung für Kinder und Jugendliche der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie beschlossen. In Schleswig-Holstein können Betroffene seit 2017 über eine Anlaufstelle der dafür gegründeten Stiftung eine finanzielle Anerkennung erhalten. Daneben findet eine wissenschaftliche Aufarbeitung sowohl in Deutschland als auch in Schleswig-Holstein in Abstimmung mit dem Stiftungs-Beirat statt, in dem auch Betroffene engagiert sind. Zudem hatte es Ende 2018 auf Initiative von Betroffenen und Sozialminister Heiner Garg gemeinsam mit dem Landtag ein Symposium gegeben, um einer breiteren Öffentlichkeit das damalige Leid und Unrecht näher zu bringen. Der Sozialausschuss möchte fraktionsübergreifend die weitere Aufarbeitung unterstützen. Anlässlich der heutigen (23.1.) Landtagsbefassung dazu betont Minister Garg:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Wir erleben, dass dieser Grundsatz in Deutschland in der Vergangenheit offenbar mit Füßen getreten wurde. Am 28./29. November letzten Jahres fand in diesem Plenarsaal das Symposium über das Leid und Unrecht in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie statt. Damit wurde der Bitte der Betroffenen entsprochen. Wir haben sehr eindrückliche Berichte über schlimme Erlebnisse in diesen Einrichtungen gehört, die viele von ihnen für ihr Leben geprägt haben: Berichte, die unter die Haut gingen und wohl niemanden unberührt gelassen haben.

Das Land bekennt sich ohne Wenn und Aber zu seiner Verantwortung für das Geschehene – das will ich noch einmal unterstreichen.  Auch die Mitglieder des Sozialausschusses haben sich am 10. Januar in völliger Einmütigkeit  zu der Verantwortung des Landes bekannt. Darüber bin ich froh, und ich bin dankbar dafür, dass alle am 10.Januar anwesenden Fraktionen dies hier in einem gemeinsamen Antrag zum Ausdruck bringen. Der Antrag dokumentiert, dass der weitere Prozess zur Aufarbeitung, Anerkennung und Unterstützung der Betroffenen ein gemeinsames Anliegen von Regierung und Fraktionen ist. Das Symposium ist in diesem Sinne ein wichtiger Schritt. Ich teile die Auffassung des Sozialausschusses, dass die bis heute fortwirkenden Beeinträchtigungen der Betroffenen gemindert werden sollen – so weit als möglich. Dazu gilt es, gemeinsam weitere gangbare Möglichkeiten auszuloten.

Ich will auch noch einmal daran erinnern, dass die Betroffenen bereits seit 2017 finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen können: Im Sozialausschuss wurde berichtet, dass in Schleswig-Holstein bereits über 4 Mio. Euro an insgesamt 377 Menschen ausgezahlt werden, die zwischen 1949 und 1975 als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder-und Jugendpsychiatrie Leid und Unrecht erlitten (Stand 31.12.18). Seit April 2017 wurden von der Anlauf- und Beratungsstelle „Stiftung und Anerkennung“ 60 Veranstaltungen in Schleswig-Holstein durchgeführt, um Betroffene zu informieren. Mein Appell an alle, die dazu eine Möglichkeit haben, lautet auch hier: Machen Sie auf die Stiftung Anerkennung und Hilfe aufmerksam, damit möglichst viele Betroffene die Angebote zur Beratung und finanziellen Anerkennung nutzen können.

Zwei weitergehende Forderungen zur Arbeit der Stiftung Anerkennung und Hilfe habe ich direkt im Anschluss an das Symposium aufgegriffen: So hat SH in der Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister Anfang Dezember gemeinsam mit allen anderen Bundesländern die Antragsfrist für Leistungen der Stiftung Anerkennung und Hilfe um ein Jahr verlängert. Anträge können nun bis zum Jahresende 2020 gestellt werden. Zudem habe ich auf eben dieser Sozialministerkonferenz eine Initiative eingebracht, wonach der Lenkungsausschuss der Stiftung eine Verlängerung des Bezugszeitraums der Stiftung über das Jahr 1975 hinaus prüfen solle. Dies Anliegen wurde von Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland unterstützt. Allerdings fand er infolge der Enthaltung der anderen Bundesländer keine Mehrheit. Ich bin aber zuversichtlich, dass hier noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Wir werden die nächsten Ministerkonferenzen dazu nutzen, dieses Anliegen weiter zu platzieren und versuchen, andere Länder zu überzeugen.

Neben dem materiellen Aspekt ist aber auch die symbolische Verantwortungsübernahme von zentraler Bedeutung: Das erfordert auch eine Verständigung mit den anderen Verantwortungsträgern und den Betroffenen: In welcher Form kann und soll eine öffentliche Geste stattfinden? Darüber wollen wir in nächster Zeit das Gespräch auch mit anderen damals mitverantwortlichen Akteuren suchen. Verschiedentlich ist der Wunsch geäußert worden, im Rahmen der wissenschaftlichen Aufarbeitung die landesspezifische Situation genauer in den Blick zu nehmen – in den beiden zurückliegenden Jahren insbesondere mit Fokus auf die Medikamenten-Thematik. Vor diesem Hintergrund hat mein Haus parallel zur Aufarbeitung auf Bundesebene eine landesspezifische Untersuchung zur Praxis der Medikamentenerprobung in Auftrag gegeben. Ursprünglich sollte im Rahmen der wissenschaftlichen Aufarbeitung auf Bundesebene aus jedem Bundesland eine Einrichtung näher beleuchtet werden. Für Schleswig-Holstein sollte dies Schleswig-Hesterberg sein, was aber nicht zu realisieren war. Daher prüft mein Haus zurzeit, ob wichtige Einrichtungen im Lande doch noch Gegenstand der Bundesstudie werden können.

Darüber hinaus wird mit dem Auftragnehmer der Landesstudie, der Universität zu Lübeck, geklärt, inwiefern im Rahmen des erteilten Auftrags auch die Bedingungen in den Einrichtungen dargestellt werden können, in die die Medikamentenerprobung eingebettet war. Eines ist für mich dabei jenseits aller Diskussion: Aufarbeitung, Anerkennung und Unterstützung kann nur unter aktiver und zentraler Beteiligung der Betroffenen erfolgen. Dies hat sich auch in der Vorbereitung und Gestaltung des Symposiums gezeigt. Ich will daher zum Abschluss noch einmal allen ehemaligen in den Einrichtungen untergebrachten Männern und Frauen für ihre engagierte und mutige Mitwirkung danken! Mein Haus wird sie, die Betroffenen, daher weiterhin mit Rat und organisatorischer Logistik unterstützen. Und selbstverständlich haben die Betroffenen auch weiterhin mein persönliches Ohr.“

 

Kontakt für Betroffene : Landesamt für soziale Dienste, Stiftung Anerkennung und Hilfe, Steinmetzstraße 1-11, 24534 Neumünster, Frau Antje Christiansen, Telefon: 04321 913-753, E-Mail: antje.christiansen@lasd.landsh.de und Frau Britta Tölch , Telefon: 04321 913-751, E-Mail: britta.toelch@lasd.landsh.de, telefonische Sprechstunden: montags bis donnerstags von 9 – 16 Uhr, freitags  von 9 – 12 Uhr

Info: www.schleswig-holstein.de, Suchbegriff: „Stiftung Anerkennung

(https://bit.ly/2sorDHA)

https:// www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LASD/Aufgaben/StiftungAuH/StiftungAuHFAQ.html

Hintergrund:

Fonds Heimerziehung

Der Stiftung Anerkennung und Hilfe, die sich an Menschen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder-und Jugendpsychiatrie wendet, war der Fonds Heimerziehung vorausgegangen (www.fonds-heimerziehung.de). Darin hatten Länder, Bund und Kirchen Hilfen für Opfer der Kinder- und Jugendheimen 1949 – 1975 bereitgestellt. In Schleswig-Holstein wurden daraus zwischen 2012 und 2018 für 2.531 ehemalige Heimkinder Leistungen mit einem Volumen von 17,8 Millionen Euro bewilligt (Rentenersatzleistungen und materielle Leistungen). Vorausgegangen war eine intensive Aufarbeitung auf Landesebene, die in der Wanderausstellung und der gemeinsam mit dem Kinderschutzbund erfolgen Buchveröffentlichung „FÜR.SORGE.ERZIEHUNG“ im Jahr 2010 mündete.

 

Stiftung Anerkennung und Hilfe

Um auch Menschen zu helfen, die nicht in Kinder und Jugendheimen, sondern in der Zeit von 1949 bis 1975 als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder-und Jugendpsychiatrie lebten und dort Leid und Unrecht erfuhren, haben Länder, Bund und Kirchen anschließend die Stiftung Anerkennung und Hilfe gegründet, die ihre Arbeit am 1. Januar 2017 aufgenommen hat. Aufgabe der Stiftung ist es, den Betroffenen eine finanzielle Anerkennung für das erlittene Unrecht zu gewähren (bis 14.000 Euro), die Vergangenheit auch wissenschaftlich aufzuarbeiten sowie öffentlich die Verantwortung für Leid und Unrecht sichtbar zu machen und anzuerkennen.

www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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