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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen: Sozialminister Heiner Garg eröffnet Beteiligungsprozesses zur Gesetzesnovellierung

Letzte Aktualisierung: 18.01.2019 14:30 Uhr

Kiel. Sozialminister Heiner Garg eröffnet  heute (18. Januar) die Diskussionsveranstaltung „Gestern-Heute-Morgen: Wie aktuell ist das Landesbehindertengleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein?“ im Kieler Landeshaus. Damit wird der Startpunkt für einen umfangreichen Beteiligungsprozess gesetzt, an dessen Ende die Novellierung des „Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein (LBGG)“ stehen soll. Den Austausch einleiten wird der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Prof. Dr. Ulrich Hase.

Es gibt ein starkes Interesse am Austausch über die bisherigen Erfahrungen mit dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz – ebenso wie an der Frage, welche Entwicklungsbedarfe wir gut 17 Jahre nach seinem Inkrafttreten sehen. Die heutige Veranstaltung markiert deshalb den Auftakt zu einem ebenso intensiven wie konstruktiven Dialog. An seinem Abschluss sollen möglichst viele im breiten Austausch der Beteiligten ermittelte Entwicklungsimpulse stehen“, betonte Minister Garg.

Eine Gesetzesnovellierung könne jedoch nur ein Schritt von vielen auf dem Weg hin zum angestrebten Ziel der Inklusion sein, so Minister Garg. Daher sei es ebenso wichtig, dass das gesellschaftliche Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen geschärft werde. Eine solche Bewusstseinsbildung bewirke, dass sich Barrieren in den Köpfen von Menschen abbauten und trage ebenso wie gesetzliche Regelungen zur Barrierefreiheit bei.

Das „Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein (LBGG)“ wurde am 16. Dezember 2002 vom Landtag verabschiedet und seitdem mehrfach geändert und ergänzt. Es regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bereich des öffentlichen Rechts, soweit dieses in der Zuständigkeit des Landes liegt und gilt in erster Linie für Behörden, Körperschaften und Anstalten des Landes Schleswig-Holstein.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium

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