3G-Kontrollen in Bus und Bahn
Kevin Kremkus (r.) von den Verkehrsbetrieben Kreis Plön überprüft einen 3G-Nachweis in einem Bus am Kieler ZOB.
© NAH.SH/Manuel Weber
Seit Mittwoch gilt es bundesweit: In öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen nur noch Menschen mitfahren, die geimpft, genesen oder getestet sind. Wer ohne den entsprechenden Nachweis erwischt wird, muss aussteigen. In Schleswig-Holstein wird das ab sofort auch mit Unterstützung der Landespolizei überwacht. Auf den Schulterschluss zwischen dem Nahverkehrsverbund NAH.SH und der Polizei hatte sich in dieser Woche das Landeskabinett verständigt.
"Ich danke dem zuständigen Innenministerium, dass die Polizei die Arbeit der Verkehrsunternehmen unterstützt", sagte Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz. "Damit tragen wir erheblich zu einer sicheren Fahrt und einem erhöhten Sicherheitsgefühl unserer Gäste bei
", betonte er.
Nie ohne Nachweis
"Für Schülerinnen und Schüler gilt diese Regelung nicht
", erläuterte der Minister, denn diese würden regelmäßig an ihren Schulen getestet. An alle anderen appellierte er: "Nehmen Sie also unbedingt ihre Nachweise mit, wenn Sie unterwegs sind
."
Neben der 3G-Regel besteht weiterhin die Pflicht, in Bahnen und Bussen und an den Stationen und Haltestellen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
FAQ Öffentlicher Personennahverkehr
Hinweise und Kontrollen
Als eines der ersten Unternehmen nahmen jetzt die Verkehrsbetriebe des Kreises Plön die Hilfe der Polizei in Anspruch. Die NAH.SH hat unterdessen damit begonnen, die Fahrgäste durch entsprechende Aufkleber, Aushänge und Durchsagen auf die neue Regelung hinzuweisen. Die stichprobenartigen Kontrollen finden regelmäßig statt.