Digibonus I
Insbesondere für Kleinstunternehmen können zum Beispiel Apps hilfreich sein, direkte Kundenkontakte zu vermeiden.
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Momentan ist es wichtig und hilfreich, die im geschäftlichen Alltag nötigen Kundenkontakte zu reduzieren und somit zur Verringerung der Ansteckungswege beizutragen. Sei es beispielsweise durch einen digitalen Kassenbon, bargeldlosen Zahlungsverkehr oder spezielle Apps. Digitale Kommunikations- und Kontaktmöglichkeiten sind von zentraler Bedeutung. Durch den Digibonus I Schleswig-Holstein soll Kleinstunternehmen ein niedrigschwelliger Einstieg in entsprechende Digitalisierungsmaßnahmen ermöglicht werden.
Konkurrenzfähig bleiben
Das Land unterstützt nun Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten mit einem Zuschuss zwischen 500 und 1000 Euro – je nach den angefallenen Kosten. „Digitale Kommunikations- und Kontaktmöglichkeiten zwischen Unternehmen und Kunden helfen nicht nur dabei, die Corona-Pandemie einzudämmen“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz. "Sie stärken die Effizienz und damit die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen. Kleinstunternehmen können die erforderlichen Investitionen oft nur schwer finanzieren, deshalb unterstützen wir sie dabei."
Jetzt Anträge stellen
Der Zuschuss kann ab 17. Mai 2021 bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) beantragt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sowie gemeinnützige Unternehmen und Vereine mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Investitionen sind nur förderfähig, wenn sie mindestens 500 Euro netto kosten.
Details zur Antragstellung gibt es unter: www.ib-sh.de