Corona-Hilfen für Gemeinnützige
Finanzministerin Heinold und Wirtschaftsminister Buchholz beim Pressegespräch
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Auch gemeinnützige Einrichtungen in Schleswig-Holstein können jetzt Corona-Hilfen erhalten: Ab sofort steht dafür ein Sonderdarlehens-Programm mit einem Volumen von 30 Millionen Euro zur Verfügung. Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz und Finanzministerin Monika Heinold stellten die neuen Unterstützungsmöglichkeiten gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein (BB-SH), Hans-Peter Petersen vor.
Besondere Rechtsform
"Gemeinnützige Einrichtungen haben für das Gemeinwesen eine herausragende Bedeutung. Viele sind von der Corona-Krise betroffen und benötigen finanzielle Mittel, die sie von Banken aufgrund ihrer Rechtsform und der darin verankerten fehlenden Gewinnerzielungsabsicht nicht erhalten
", sagte Wirtschaftsminister Buchholz.
Corona-Hilfen
link Überblick zu den verschiedenen Unterstützungs-möglichkeiten
Finanzministerin Heinold erklärte weiter: "Uns war wichtig, dass auch gemeinnützige Organisationen profitieren, denn sie sind für unsere Gesellschaft unabdingbar. Das machen wir mit dem dritten Nachtragshaushalt nun möglich: Gemeinsam mit dem Bund übernehmen wir das Haftungsrisiko bei Kreditanträgen und wollen damit gemeinnützige Organisationen stabilisieren, damit sie gut durch die Corona-Krise kommen.
"
Land und Bund übernehmen Haftungsrisiko
Mit dem neuen Programm können jetzt beispielsweise auch Inklusionsbetriebe, Weiterbildungseinrichtungen, Museen oder Privattheater finanzielle Unterstützung erhalten. Es ermöglicht den gemeinnützigen Einrichtungen Darlehen zu erhalten, deren Risiko zu 80 Prozent von der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und zu 20 Prozent vom Land übernommen werden. Die Darlehen haben eine Laufzeit von zehn Jahren, davon zwei Jahre tilgungsfrei. Bürgschaftsbank-Chef Petersen machte deutlich, dass sich Antragstellende an ihre Hausbank wenden müssten: "Wir arbeiten dann eng mit den Banken zusammen
", sagte er.
Gut geeignetes Förderinstrument
Laut dem Wirtschaftsminister hätten zu Beginn der Corona-Krise Beteiligungsprogramme zur Unterstützung von Unternehmen oder Start-ups nicht im Fokus gestanden. "Dies hat sich nun geändert, denn wir haben gesehen: Genau diese Instrumente sind geeignet, die sich zunehmend verschlechternde Eigenkapitalausstattung zu verbessern und die Liquidität im Unternehmen sicherzustellen
", sagte er.
Programme der MBG
Bereits im Juni hatte die Landesregierung gemeinsam mit ihrer Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) das "Sonder-Beteiligungsprogramm Schleswig-Holstein" auf die Beine gestellt. Daneben wurde mit Landesgeld auch ein Programm für besonders hart getroffene Betriebe im Rahmen des "MBG Härtefallfonds Mittelstand" aufgelegt. Anträge können noch bis Ende des Jahres gestellt werden.