Hilfe für den Wiedereinstieg
Alle geöffneten Betriebe müssen seit dem 18. Mai spezielle Hygiene-Anforderungen erfüllen.
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Seit Montag gilt in Schleswig-Holstein die aktuelle Landesverordnung mit weiteren Lockerungen in verschiedenen Bereichen. Auch der Leitfaden mit Mindestanforderungen für Hygienekonzepte in der Gastronomie wurde entsprechend angepasst. Gäste können nun bis 23 Uhr bleiben und in Gaststätten dürfen unter bestimmten Voraussetzungen und Auflagen auch mehr als 50 Gäste gleichzeitig bewirtet werden. Dazu muss das Hygienekonzept zuvor der zuständigen Behörde vorgelegt aber nicht genehmigt werden.
Hygienekonzept ist Pflicht
"Das ist eine gute und verantwortliche Regelung, weil es nicht auf die Genehmigung durch die Behörde ankommt, sondern direkt losgelegt werden kann
", sagte Buchholz. Er erläuterte zudem den Unterschied zu den weiterhin auf 50 Personen limitierten öffentlichen Versammlungen: "Besucher in der Gastronomie sind deutlich leichter voneinander zu trennen als in einer Gemeinschaftsveranstaltung mit mehr als 50 Personen.
" Auch würden die Gäste in Restaurants oder Kneipen – anders als bei Veranstaltungen – zeitversetzt kommen und gehen.
Abstand und Hygiene
"Kerngebot im Umgang mit Gästen ist und bleibt aber neben einer intensiven Hygiene in allen Bereichen stets das Mindest-Abstandsgebot von 1,50 Metern zwischen den Menschen", betonte Buchholz.
Den aktualisierten Leitfaden finden Sie hier: Mindestanforderungen für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe