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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus : Thema: Ministerien & Behörden

Claus Ruhe Madsen

Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Buchholz begrüßt Bundesrats-Beschlüsse für mehr Sicherheit des Radverkehrs:

"Mit Mindest-Abständen und Sanktionen können wir hoffentlich mehr Leben retten"

Letzte Aktualisierung: 14.02.2020

BERLIN/KIEL. Angesichts von jährlich rund 400 getöteten Radfahrern auf deutschen Straßen und einer stagnierenden Unfallzahl hat sich Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz heute (14. Februar) zufrieden mit den Beschlüssen des Bundesrats gezeigt: "Mit den auf den Weg gebrachten Änderungen von Straßenverkehrsordnung und Bußgeldkatalog wird verkehrsgefährdendes Verhalten künftig härter bestraft und die Risiken hoffentlich minimiert", sagte Buchholz. Als Beispiel nannte er den Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern oder das geforderte Schritttempo von LKW beim Abbiegen in Bereichen, in denen vermehrt mit Radverkehr zu rechnen sei. "Auch mit den geplanten schärferen Vorschriften bei Behinderungen von Radfahrern durch unberechtigtes Parken dürfte der Radverkehr in Zukunft ein erhebliches Stück sicherer werden", so der Minister bei der Bundesratssitzung in Berlin.  

Auf Vorschlag des Bundesverkehrsministeriums soll der Mindestüberholabstand gegenüber Radfahrern innerorts künftig 1,50 Meter betragen und außerorts zwei Meter. Darüber hinaus hat die Länderkammer beschlossen, dass Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen, wenn mit Radverkehr oder Fußgängern zu rechnen ist. Damit zielen die Länderminister auf die ab 2022 europaweit für neue Fahrzeugtypen und ab 2024 für Neufahrzeuge bestehende Pflicht zum Einbau entsprechender Assistenzsysteme ab.

Als überfällig bezeichnete Buchholz auch die Verschärfung der Sanktionen bei Verstößen gegen die Pflicht zur Bildung von Rettungsgassen: "Das Bilden einer Gasse ist Voraussetzung dafür, dass Rettungskräfte Menschenleben retten können. Dabei kommt es leider immer noch häufig vor, dass Autofahrer eine bereits gebildete Rettungsgasse zum schnelleren Vorwärtskommen nutzen, auch indem sie sich an Rettungsfahrzeuge ranhängen", so der Minister. 

Solche Verstöße seien bislang vom Tatbestand des "Nichtbildens einer Rettungsgasse" umfasst, nicht aber als eigenständiger Tatbestand geregelt. Dies habe sich als unpraktisch erwiesen und der Bundesrat deshalb die Einführung eines neuen Bußgeldtatbestandes beschlossen. Das "unberechtigte Nutzen einer Rettungsgasse" soll künftig eine besonders grobe Pflichtverletzung sein und ein Fahrverbot samt 320 Euro Bußgeld und zwei Punkten im Fahreignungsregister nach sich ziehen. Darüber hinaus soll künftig auch das Nichtbilden einer Rettungsgasse mit einem Fahrverbot geahndet werden. "Im Ergebnis sind nunmehr alle Tatbestände im Zusammenhang mit der Rettungsgasse mit einem Fahrverbot belegt – und das halte ich auch für angemessen", so Buchholz.

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