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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Land modernisiert Besoldung

Mit einem neuen Gesetz will das Land vor allem Beamt:innen in den unteren Besoldungsgruppen stärken.

Letzte Aktualisierung: 06.08.2021

Familie mit drei Kindern in der Fußgängerzone in Flensburg
Die Verbesserungen der Besoldung betreffen auch Familien mit mehr als zwei Kindern.

"Wir setzen um, was verfassungsrechtlich geboten ist und modernisieren das Besoldungsrecht", begründete Finanzministerin Monika Heinold den Gesetzentwurf der Landesregierung in Kiel. Die neuen Regelungen waren notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht geurteilt hatte, das insbesondere die unteren Besoldungsgruppen zu wenig Abstand zur sozialen Grundsicherung hätten. Darüber hinaus sei die Besoldung von Familien mit mehr als zwei Kindern zu niedrig.

"Die Landesregierung hält Wort," erklärte Heinold. Nach den Plänen der Landesregierung solle das neue Gesetz gemeinsam mit der Übertragung des Tarifergebnisses im Öffentlichen Dienst auf die Beamt:innen Anfang 2022 in Kraft treten. 

Höherer Familienzuschlag, mehr Beihilfe und weitere Verbesserungen

Die geplante Gesetzesänderung sieht im Wesentlichen folgende Verbesserungen vor:

  • Die unterste Besoldungsstufe soll wegfallen und automatisch in Besoldungsstufe A6, Stufe 2 übergehen.
  • Der Familienzuschlag soll um pauschal 40 Euro pro Kind steigen.
  • Außerdem sollen Familien mit mehr als zwei Kindern bei der Krankenversicherung entlastet werden: So steigt der Beihilfebemessungssatz für Ehegatten von 70 Prozent auf 90 Prozent (ohne Pflegeaufwendungen), bei Familien mit mehr als drei Kindern steigt der Satz für den Nachwuchs ebenfalls - von 80 Prozent auf 90 Prozent.
  • Der Anrechnungssatz in der Heilfürsorge sinkt um 0,4 Prozent auf nun 1 Prozent.
  • Darüber hinaus fällt der Selbstbehalt in der Beihilfe für die Besoldungsgruppen A6 bis A9 weg.

Ohne eine verfassungskonforme Besoldung ist kein Staat zu machen.

Ministerin für Finanzen Monika Heinold

Modernisierung des Besoldungsrechts

Hinzu kommen zwei Familienergänzungszuschläge, wenn das Familieneinkommen nicht reicht, um die Mindesthöhe von 15 Prozent oberhalb der Grundsicherung zu erreichen. Betroffen sind davon unter Umständen die Besoldungsstufen unterhalb von A9.

Darüber hinaus werden die Mehraufwendungen ab dem dritten Kind noch stärker berücksichtigt. Dafür wird ein entsprechender bedarfsbezogener Erhöhungsbetrag ausgezahlt, sofern das Familieneinkommen zu niedrig liegt.

Die geplanten Änderungen werden das Land künftig voraussichtlich zwischen 27 und 33 Millionen Euro im Jahr kosten.

Weg vom "Alleinverdiener-Modell"

"Mit dem Schritt, bei den Familienergänzungszuschlägen künftig auch das Partnereinkommen zu berücksichtigen, lösen wir uns vom Bild der klassischen Alleinverdiener-Familie. Damit bildet das Besoldungsrecht die gesellschaftliche Veränderung ab, dass in der Regel mehr als das Einkommen eines Alleinverdienenden als Familieneinkommen zur Verfügung steht," sagte Heinold.

Nachzahlungen für kinderreiche Familien

Darüber hinaus ist für die Jahre 2020 und 2021 eine pauschale Nachzahlung ab dem dritten Kind geplant. Diese liegt bei 80 Euro pro Monat für das dritte und jedes weitere Kind. Lag das Ehegatteneinkommen in diesem Zeitraum unterhalb der Einkommensgrenze, erhält die Familie zusätzlich 260 monatlich für das dritte und 317 Euro für jedes weitere Kind.

Für diese Nachzahlung rechnet das Finanzministerium mit einmaligen Ausgaben in Höhe von 16 Millionen Euro. Die Nachzahlung sowie die jährlichen Mehrausgaben müssen für 2022 mit rund 45 Millionen Euro im kommenden Haushaltsentwurf berücksichtigt werden.

Zulagen sollen dynamisiert werden

"Trotz angespannter Haushaltslage müssen wir bei der Besoldung nachbessern. Ohne eine verfassungskonforme Besoldung ist kein Staat zu machen", sagte Heinold. Die vereinbarten Eckpunkte konzentrierten sich auf die Vorgaben des Verfassungsgerichts und legten damit einen Schwerpunkt auf die unteren Besoldungsgruppen und Familienzuschläge für Kinder. Bereits im vergangenen Jahr habe das Land die Besoldungsstruktur verbessert. Damit sei die anstehende Gesetzesänderung "ein weiterer Schritt, um als Land im Wettbewerb um Fachkräfte mithalten zu können", erklärte die Finanzministerin und betonte: "Wir werden alle Zulagen künftig dynamisieren und so an die aktuellen Entwicklungen anpassen."

 

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