Angesichts der Entwicklung des Infektionsgeschehenes sind die Finanzämter für die Bürger:innen geöffnet. Voraussetzung ist eine Terminvereinbarung.
Letzte Aktualisierung: 06.07.2021
Terminvereinbarung und Maske erforderlich
Um Wartezeiten zu reduzieren und das Publikumsaufkommen besser steuern zu können, erfolgen persönliche Gespräche weiterhin nur nach Terminvereinbarung. Ein Zutritt zum Finanzamt ist für alle Besucher:innen nur mit einer medizinischen Maske zulässig. Vor Ort gelten weiter die Hygiene-Regelungen.
Erreichbar per Telefon, Mail und Post
Aufgrund der Corona-Pandemie werden alle Bürger:innen gebeten, zu prüfen, ob ein Besuch tatsächlich notwendig ist. Die meisten Anliegen lassen sich auch telefonisch, elektronisch oder postalisch erledigen. Alle Kontaktdaten und den Link zur Terminvereinbarung finden Sie in der Übersichtskarte.
Empfehlung für ELSTER
Das Finanzministerium empfiehlt, wenn möglich, vorrangig die telefonischen und elektronischen Dienstleistungen zu nutzen. Steuererklärungen lassen sich elektronisch abgeben. Auch Einsprüche oder Anträge auf Fristverlängerung und vieles mehr kann über das Verfahren ELSTER übermittelt werden.
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