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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Land fördert smarte Systeme bei Kleinbetrieben

Papierlose Bons, digitale Speisekarten und Meldescheine: Zwei Millionen Euro Fördergeld stehen dafür bereit.

Letzte Aktualisierung: 04.03.2021

Kopfüber stehen gestapelte Kaffeebecher in einem Café
Die Förderung richtet sich an kleine Betriebe, die digitale Systeme einführen wollen.

Ob beim Bäcker oder beim Café um die Ecke, seit Januar 2020 gilt die Bonpflicht, die ein Baustein zum Schutz vor Kassenmanipulationen ist. Damit möglichst viele Unternehmen die papiersparende Form wählen, fördert das Land die Digitalisierung in kleinen Betrieben mit bis zu fünf Beschäftigten. Gleichzeitig sollen die neuen Systeme digitale Kontakterfassung ermöglichen, um bei der Pandemiebekämpfung zu helfen.

Ressourcenschonend und digital

"Unser Programm ist ein echtes Jamaika-Projekt, das Innovation, Gesundheitsschutz und Nachhaltigkeit miteinander verbindet. Die Unterstützung von Unternehmen bei der Umstellung auf smarte Systeme, die eine ressourcenschonende digitale Bonausgabe ermöglichen, war mir dabei ein besonderes Anliegen", betonte Finanzministerin Monika Heinold. Besonders in Zeiten der Pandemie seien digitale Lösungen zur Kontaktvermeidung wichtiger denn je. Die geförderten Vorhaben würden den Unternehmen dabei helfen. Zugleich seien sie über die aktuelle Krise hinaus Rüstzeug für zukünftige Herausforderungen in einer zunehmend digitalisierten Welt.

Beitrag zur Pandemiebekämpfung

Wirtschafts- und Tourismusminister Bernd Buchholz bezeichnete mit Blick auf die Frühjahrs- und Sommersaison besonders die elektronische Kontaktverfolgung als wichtiges Anliegen: "Wir können uns in der Gastronomie nicht länger eine Nachverfolgung der Gäste-Daten mit Block und Bleistift erlauben, wenn wir die Pandemie wirkungsvoll bekämpfen wollen." Ziel müsse die flächendeckende Einführung und Anwendung von Systemen sein, die beispielsweise direkt mit den Gesundheitsämtern verbunden werden. Dafür sei das neue Programm ein erster wichtiger Schritt.

Welche Digitalisierungsvorhaben werden gefördert?

Das Programm richtet sich an Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten. Jeder Betrieb kann einmalig und unbürokratisch bis zu 1000 Euro beantragen. Geeignet sind zum Beispiel folgende Vorhaben zur Digitalisierung:

  • papierlose Belegausgabe
  • Einführung elektronischer Meldescheine und Speisekarten
  • elektronische Systeme zur Kontaktnachverfolgung und Bestellannahme

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