Die Finanzämter bleiben für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. In Ausnahmefällen sind Terminvereinbarungen möglich.
Letzte Aktualisierung: 06.04.2021
Aufgrund der Corona-Pandemie können die Finanzämter nicht für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet werden. Bei notwendigem Bedarf ist eine Terminvereinbarung möglich. Um Kontakte zu minimieren, können persönliche Gespräche nur in Ausnahmefällenstattfinden.
Das ist nur möglich, wenn vor Ort der Inzidenzwert unter 100 liegt und dort keine besonderen Regeln für den Kreis oder die kreisfreie Stadt gelten, die auf die Bundesnotbremse Bezug nehmen.
Erreichbar per Telefon, Mail und Post
Bürger:innen können die Finanzämter weiterhin zu den gewohnten Zeiten telefonisch, per E-Mail und postalisch erreichen.
Die Kontaktdaten und die jeweiligen Geschäftszeiten sind online abrufbar:
Das Finanzministerium empfiehlt, die Steuererklärungen elektronisch abzugeben, um eine weitgehend automatisierte Bearbeitung zu ermöglichen. Auch Einsprüche, Anträge auf Fristverlängerung, Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen, die Änderung der Adresse, die Änderung der Bankverbindung sowie sonstige Mitteilungen an das Finanzamt können über das Verfahren ELSTER übermittelt werden.
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