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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Bundesrat beschließt Steueranpassung

Homeoffice-Pauschalen, Corona-Entlastungen: Der Bundesrat hat das Jahressteuergesetz beschlossen. Klimaschutz und Freifunk werden gemeinnützig.

Letzte Aktualisierung: 18.12.2020

Eine junge Frau sitzt am leeren Küchentisch vor einem Laptop
Mit dem Jahressteuergesetz kommt die Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer:innen.

"Das Steuerpaket bringt konkrete Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger bei uns im Land mit sich", sagte Finanzministerin Monika Heinold im Anschluss an die Sitzung des Bundesrats am Freitag. In dem diesjährigen Jahressteuergesetz seien zahlreiche coronabedingte Anpassungen enthalten, unter anderem eine Homeoffice-Pauschale sowie Entlastungen für Alleinerziehende. Darüber hinaus haben Bund und Länder sich darauf verständigt, Klimaschutz und Freifunk in den Gemeinnützigkeitskatalog aufzunehmen.

Pauschale für Homeoffice-Nutzung

Auch wer kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer hat, kann für die Jahre 2020 und 2021 in der Steuererklärung einen pauschalen Betrag von fünf Euro für jeden Kalendertag geltend machen, an dem ausschließlich zuhause gearbeitet wurde. Die Höchstgrenze liegt bei 120 Tagen, also rund 600 Euro pro Jahr.

Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten und wird auf den Arbeitnehmerpauschbetrag angerechnet. Das bedeutet: die Homeoffice-Pauschale wirkt sich erst sichtbar aus, wenn sie zusammen mit allen anderen Werbungskosten eine Summe von 1.000 Euro pro Jahr übersteigt. Damit wollen Bund und Länder verhindern, dass Handwerker:innen, Kassierer:innen, Krankenhauspersonal oder Pflegekräfte gegenüber Arbeitnehmer:innen benachteiligt werden, die von zuhause arbeiten.

Steuerentlastungen für Alleinerziehende

Infolge der Coronakrise hatte der Bund den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4.008 Euro angehoben. Die Entlastung war ursprünglich nur bis Ende 2021 vorgesehen, mit dem neuen Gesetz entfällt diese Befristung.  

Erleichterungen für das Ehrenamt

Auch ehrenamtlich Tätige profitieren von dem neuen Gesetz. So wird beispielsweise der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro erhöht. Der Ehrenamtsfreibetrag steigt von bisher 720 auf 840 Euro.

Dafür habe ich mich als Freifunk-Beauftragte des Bundesrats besonders stark gemacht. Freifunk-Initiativen tragen mit ihrem Engagement zur Stärkung digitaler Teilhabe und zur Chancengleichheit bei.

Ministerin für Finanzen Monika Heinold

Für die Vereine ändert sich die Höhe des Spendenbetrags, bis zu dem ein sogenannter vereinfachter Zuwendungsnachweis möglich ist. Künftig dürfen gemeinnützige Vereine bis zu 300 Euro entgegennehmen, ohne dafür eine Spendenquittung ausstellen zu müssen. Darüber hinaus werden mehr Zwecke als gemeinnützig Anerkannt, darunter auch Klimaschutz und Freifunk.

"Dafür habe ich mich als Freifunk-Beauftragte des Bundesrats besonders stark gemacht. Freifunk-Initiativen tragen mit ihrem Engagement zur Stärkung digitaler Teilhabe und zur Chancengleichheit bei. Mein Dank gilt allen Engagierten in diesem Bereich", sagte Heinold. Freifunk-Initiativen widmen sich dem Aufbau und Betrieb öffentlich und kostenfrei zugänglicher WLAN-Hotspots und sorgen so dafür, dass der Internetzugang unabhängig vom Geldbeutel möglich wird. 

Enttäuscht zeigte sich die Ministerin darüber, dass das Jahressteuergesetz keine Regelung zu der Frage der politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen enthält: "Dass wir in der Frage der politischen Betätigung von Vereinen keinen Schritt weitergekommen sind, ist enttäuschend. Es ist höchste Zeit, dass wir endlich Rechtssicherheit für die vielen Betroffenen in diesem Bereich schaffen.“ Im vergangenen Jahr hat der Bundesfinanzhof der Organisation "Attac" die Gemeinnützigkeit abgesprochen, da die Verfolgung politischer Zwecke nach derzeitger Rechtslage grundsätzlich nicht gemeinnützig ist.

Härtere Strafen für Steuerbetrüger

Das Gesetz regelt auch die Verjährung bei besonders schwerer Steuerhinterziehung neu. Diese beträgt in Zukunft 15 Jahre. Darüber hinaus wird es dem Staat in diesen Fällen generell möglich sein, trotz der Verjährung das illegal erlangte Vermögen einzuziehen. Dies wird insbesondere für den Bereich der Cum-Ex-Geschäfte Bedeutung erlangen.

Weitere Informationen:

Alle Details zu den Neuerungen finden Sie hier.

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