Navigation und Service

Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Land und Kommunen bleiben handlungsfähig

Wirtschaft ankurbeln, gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern, Kommunen unterstützen: Land bringt vierten Nachtragshaushalt 2020 auf den Weg.

Letzte Aktualisierung: 06.10.2020

Eine Person wird geimpft.
Mit dem Notkredit finanziert das Land unter anderem auch Impfungen.

Gut ein halbes Jahr nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie hat die Landesregierung in Kiel einen vierten Nachtragshaushalt vorgelegt. Er soll die Auswirkungen der Corona-Pandemie – geringere Steuereinnahmen und Mehrausgaben – abfedern und die Wirtschaft wieder ankurbeln. Darüber hinaus sichern Notkredite in Höhe von insgesamt 4,5 Milliarden Euro den gesellschaftlichen Zusammenhalt, unterstützen die Kommunen und ermöglichen Zukunftsinvestitionen. "Der Notkredit gibt dem Land Luft zum Atmen. Wir können ohne Sparprogramm ins Jahr 2021 starten, wissen aber auch, dass die nächsten Jahre nicht einfach werden – trotz der hohen Notkredite", erklärte Finanzministerin Monika Heinold.

Gemeinsame politische Verantwortung

Grundlage des Nachtragshaushalts ist die Vereinbarung "Für Schleswig-Holstein – in der Krise stehen wir zusammen", die die Landesregierung Ende September gemeinsam mit allen Fraktionen und den Abgeordneten des SSW geschlossen hatte. "Mit diesem sehr besonderen Nachtragshaushalt schaffen wir die Grundlage dafür, dass Land und Kommunen in den kommenden Jahren handlungsfähig bleiben", sagte die Ministerin. Alle Beteiligten übernähmen gemeinsam Verantwortung. "Mir ist bewusst, dass dies nicht selbstverständlich ist. Mein Dank geht insbesondere an die Opposition."

Der Notkredit gibt dem Land Luft zum Atmen. Wir können ohne Sparprogramm ins Jahr 2021 starten. Trotzdem werden die nächsten Jahre nicht einfach.

Ministerin für Finanzen Monika Heinold

Ausweitung der Kreditermächtigung

Um das Ergebnis der September-Steuerschätzung 2020 einschließlich einer Vorsorge abzubilden, plant das Land eine Ausweitung der Kreditermächtigung in Höhe von bis zu 1,2 Milliarden Euro ein. Hinzu kommt die Auflösung von globalen Mehreinnahmen in Höhe von 73 Millionen Euro. Diese Zuweisungen des Bundes für Integration und Kita sind Teil der Steuerschätzung.

Notkredite über 4,5 Milliarden Euro

Mithilfe des 4,5-Milliarden-Euro-Notkredits sollen folgende Vorhaben finanziert werden:

  • 1,425 Milliarden Euro sind zum vollständigen Ausgleich der strukturellen Defizite in den Jahren 2021 und 2022 vorgesehen. Für die Jahre 2023 und 2024 soll das Defizit zur Hälfte ausgeglichen werden. Ebenfalls in der Summe enthalten sind Darlehen für die Kommunen in Höhe von rund 28 Millionen Euro für 2021, die erst in den Jahren 2029 bis 2031 zurückgezahlt werden müssen.
  • 150 Millionen Euro stehen bereit, um ausreichende Impf- und Testkapazitäten im Land sicherzustellen und um Härtefälle abzudecken.
  • Mit 517 Millionen Euro unterstützt das Land die Kommunen bei der Bewältigung der Krise. 92 Millionen Euro davon entfallen auf Zahlungen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs, die den Städten und Gemeinden erlassen werden.
  • Ein weiterer Notkredit über 2,5 Milliarden Euro soll weitere Investitionen über das Infrastrukturprogramm IMPULS 2030 ermöglichen.

In der gemeinsamen Verständigung auf den Notkredit haben sich Landesregierung und Fraktionen sowie die Abgeordneten des SSW auf einen Tilgungsplan mit einer Laufzeit von bis zu 40 Jahren geeinigt. Die dynamisierte Tilgung soll mit 50 Millionen Euro im Jahr 2024 beginnen.

Umschichtungen innerhalb des Haushalts

Zudem schlägt die Landesregierung mit dem Nachtragshaushalt Umschichtungen innerhalb des Haushaltes vor.

  • Das Land will das "Sondervermögen Ausgleichsabgabe" um 15 Millionen Euro aus Landesmitteln aufstocken, um es nachhaltig zu stabilisieren. Damit soll sichergestellt werden, dass Arbeitgeber:innen weiterhin Unterstützung erhalten können, wenn sie Menschen mit Behinderungen einstellen.
  • Weitere 15 Millionen Euro plant die Landesregierung zur Finanzierung von Rücklagen ein, vorrangig für Mittel des Hochschulpaktes III.
  • Für weitere Bauvorhaben des UKSH stellt das Land mit dem Nachtragshaushalt 100 Millionen Euro zur Verfügung, weitere 75 Millionen Euro sollen in den Folgejahren hinzukommen.

Für die Umschichtungen aus dem Landeshaushalt stehen insbesondere Zinsersparnisse zur Verfügung.

Finanzministerin Heinold betonte: "Mit dem Nachtragshaushalt machen wir deutlich, dass wir auch in schwierigen Zeiten die Zukunft unseres Landes aktiv gestalten wollen."

Ergänzende Informationen

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon