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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Wiedereröffnung der schleswig-holsteinischen Finanzämter für den Publikumsverkehr zum 15. Juni 2020

Letzte Aktualisierung: 12.06.2020

KIEL. Unter Berücksichtigung der Belange des Infektionsschutzes werden alle Finanzämter des Landes ab dem 15. Juni 2020 wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr geöffnet.

Um Warteschlangen zu vermeiden und um einen größtmöglichen Schutz zu gewährleisten, sind Zugänge zu den Finanzämtern sowie Besprechungen in den Zentralen Informations- und Annahmestellen (ZIAS) nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Besprechungstermine sowie Anliegen der Bürgerinnen und Bürger können telefonisch oder auf anderen Kommunikationswegen geklärt werden. Die jeweiligen Kontaktdaten sowie die Öffnungszeiten der Finanzämter können unter Finanzämter in Schleswig-Holstein sowie den Steuerbescheiden entnommen werden.

Besuche in den Finanzämtern sollten auf dringende und nicht anders zu klärende Anliegen reduziert werden. Sollte ein persönlicher Besuch notwendig sein, gelten erhöhte Hygieneregeln. Neben dem Abstandsgebot von 1,50 Meter und der Husten- und Niesetikette ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung für alle Besucher*innen der Finanzämter verpflichtend.

Die allgemeine Frist zur Abgabe von Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 endet am 31. Juli 2020. Das Finanzministerium empfiehlt, die Steuererklärungen elektronisch einzureichen. Dafür steht den Bürger*innen nach einmaliger vorheriger Registrierung das online-Verfahren "Mein ELSTER " (ww.elster.de) zur Verfügung. Gleiches gilt für Einsprüche, verschiedene Anträge wie z.B. auf Fristverlängerung, auf Anpassung von Vorauszahlungen, auf Änderungen der Adresse oder der Bankverbindung sowie sonstige Mitteilungen an das Finanzamt.

Ausgefüllte Papiersteuererklärungen können zudem per Post an die Finanzämter übermittelt oder in die bei den Finanzämtern vorhandenen Briefkasten eingeworfen werden. Eine persönliche Abgabe der Steuererklärungen ist nicht erforderlich und sollte vermieden werden.

Ohne Termin können ausliegende Erklärungsvordrucke in den Finanzämtern abgeholt werden. Die Steuerformulare stehen auch online unter Bundesministerium der Finanzen - Steuerformulare zur Verfügung.

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden die schleswig-holsteinischen Finanzämter im März 2020 für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Angesichts der weiteren Entwicklungen sowie der aktuell geringen Infektionszahlen wird diese Einschränkung unter Auflagen aufgehoben.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Svea Balzer und Dr. Magdalena Drywa
Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel
Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616 3906 |
E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de |

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