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Finanzministerium
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Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Landesregierung legt vierten Nachtragshaushalt vor: rund 5,8 Milliarden Euro Nettokreditermächtigung für Nothilfen und Steuermindereinnahmen

Finanzministerin Monika Heinold: "Mit diesem Nachtragshaushalt bleiben Land und Kommunen in den kommenden Jahren handlungsfähig"

Letzte Aktualisierung: 06.10.2020

KIEL. Die Landesregierung hat heute (6. Oktober) einen Gesetzentwurf zum vierten Nachtragshaushalt 2020 auf den Weg gebracht. Sie setzt damit die von allen Fraktionen und den Abgeordneten des SSW getragene Vereinbarung "Für Schleswig-Holstein – in der Krise stehen wir zusammen" vom 26. September 2020 um. Voraussetzung für den Nachtragshaushalt ist, dass der Landtag die verabredeten Notkredite mit Zweidrittelmehrheit beschließt.

Finanzministerin Monika Heinold: "Mit diesem sehr besonderen Nachtragshaushalt schaffen wir die Grundlage dafür, dass Land und Kommunen in den kommenden Jahren handlungsfähig bleiben. Die Landesregierung, die Fraktionen im Landtag und die Abgeordneten des SSW übernehmen hierfür gemeinsam Verantwortung. Mir ist bewusst, dass dies nicht selbstverständlich ist. Mein Dank geht insbesondere an die Opposition, wenn ich sage: ‚Wenn die Lage ernst ist, steht Schleswig-Holstein zusammen‘."

Gemeinsames Ziel ist, den unvermeidbaren Einsparpfad durch die pandemiebedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben des Landes abzufedern, um die Kraft zu haben, die Wirtschaft wieder anzukurbeln, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern, die Kommunen zu unterstützen und Zukunftsinvestitionen auf den Weg zu bringen.  

Finanzministerin Monika Heinold: "Der Notkredit gibt dem Land Luft zum Atmen. Wir können ohne Sparprogramm ins Jahr 2021 starten, wissen aber auch, dass die nächsten Jahre nicht einfach werden – trotz der hohen Notkredite."

Der Nachtragshaushalt besteht aus drei Teilen:

Erstens: Um das Ergebnis der September-Steuerschätzung 2020 einschließlich einer Vorsorge abzubilden, wird eine Ausweitung der Kreditermächtigung in Höhe von bis zu 1,2 Milliarden Euro eingeplant. Hinzu kommt die Auflösung von globalen Mehreinnahmen in Höhe von 73 Millionen Euro, da diese Zuweisungen des Bundes für Integration und Kita Teil der Steuerschätzung sind.

Zweitens: Zur Bewältigung der coronabedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben und damit zur wirtschaftlichen Stabilisierung des Landes wird ein Notkredit von insgesamt 4,5 Milliarden Euro aufgenommen:

  • 1,425 Milliarden Euro sollen die strukturellen Defizite in den Jahren 2021 und 2022 vollständig und in den Jahren 2023 und 2024 hälftig ausgleichen. Diese Summe beinhaltet auch ein Darlehen für die Kommunen in Höhe von rund 28 Millionen Euro für 2021, das in den Jahren 2029 bis 2031 zurückgezahlt werden muss.
  • 150 Millionen Euro sind zur Sicherstellung ausreichender Impf- und Testkapazitäten sowie für den pandemiebedingten Infektions- und Gesundheitsschutz und zur Abdeckung von Härtefällen vorgesehen.
  • 425 Millionen Euro sind eingeplant, um die Kommunen bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. Weitere 92 Millionen Euro werden den Kommunen im Rahmen der Abrechnung des Jahres 2020 des Kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2022 erlassen. Damit beläuft sich die Unterstützung für die Kommunen auf insgesamt 517 Millionen Euro.
  • 2,5 Milliarden Euro Notkredit werden eingeplant, um sicherzustellen, dass weiterhin über IMPULS 2030 in die Infrastruktur von Land und Kommunen investiert werden kann.

In der gemeinsamen Verständigung auf den Notkredit haben sich Landesregierung und Fraktionen sowie die Abgeordneten des SSW auf einen Tilgungsplan (für alle tatsächlich aufgenommenen Notkredite) mit einer Laufzeit von bis zu 40 Jahren geeinigt. Die dynamisierte Tilgung soll mit 50 Millionen Euro im Jahr 2024 beginnen.

Drittens: Zudem schlägt die Landesregierung mit dem Nachtragshaushalt Umschichtungen innerhalb des Haushaltes vor.

Das "Sondervermögen Ausgleichsabgabe" soll um 15 Millionen Euro aus Landesmitteln aufgestockt werden, um es wegen der durch die Coronavirus-Pandemie bedingten Mindereinnahmen infolge von Insolvenzen und Zahlungsschwierigkeiten der Unternehmen nachhaltig zu stabilisieren. Damit soll sichergestellt werden, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in den kommenden Jahren auch weiterhin Unterstützung bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen aus dem Sondervermögen erhalten können.

Zur Finanzierung von Rücklagen – vorrangig für Mittel des Hochschulpakt III – werden bis zu 15 Millionen Euro eingeplant.

Im Rahmen der Umsetzung der Vereinbarung zwischen Landesregierung, den Fraktionen und den Abgeordneten des SSW werden für weitere Baumaßnahmen des UKSH (3. Tranche des Zukunftspakts) 100 Millionen Euro mit dem Nachtragshaushalt und weitere 75 Millionen Euro im Rahmen der Finanzplanungsjahre zur Verfügung gestellt.

Für die Umschichtungen aus dem Landeshaushalt stehen insbesondere Zinsersparnisse zur Verfügung.

Finanzministerin Heinold: "Mit dem Nachtragshaushalt machen wir deutlich, dass wir auch in schwierigen Zeiten die Zukunft unseres Landes aktiv gestalten wollen."

Verantwortlich für diesen Pressetext: Svea Balzer und Hannes Hecht
Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel
Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616-3906
E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de

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