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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Finanzministerium stellt ersten Geldwäschepräventionsbericht vor

Finanzministerin Monika Heinold: "Wir haben die Geldwäscheaufsicht im Land neu aufgestellt"

Letzte Aktualisierung: 18.08.2020

KIEL. Finanzministerin Monika Heinold hat heute (18. August) dem Kabinett den ersten Geldwäschepräventionsbericht des Landes vorgestellt. "Wir haben die Geldwäscheaufsicht neu aufgestellt und mit einem Mix aus Prävention und Kontrollen den Kampf gegen Geldwäsche bei uns im Land intensiviert", erklärte Finanzministerin Monika Heinold: "Wir konnten mit mehr Personalstärke den Kontrolldruck erhöhen. Gleichzeitig setzen wir auf die Kooperation mit den Unternehmen. Nur im Schulterschluss kann es gelingen, Kriminellen die Geschäfte mit illegal erworbenem Geld so schwer wie möglich zu machen."

2017 war im Rahmen einer Novellierung des Geldwäschegesetzes die Zuständigkeit für die Geldwäscheaufsicht vom Wirtschaftsministerium an das Finanzministerium übergegangen. Das Geldwäschegesetz nimmt bargeldintensive Unternehmen wie Immobilienmakler, Versicherungsvermittler oder Händler wertvoller Güter in die Pflicht, besondere Maßnahmen zu treffen, um der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung vorzubeugen. So muss ein:e Geldwäschebeauftragte:r bestellt werden, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen geschult und Geschäftsbeziehungen transparent dokumentiert werden. Das Finanzministerium überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben. Bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz können grundsätzlich Bußgelder in Höhe von bis zu einer Million Euro verhängt werden.

Im Finanzministerium wurde das Personal für die Geldwäscheaufsicht seit 2017 von zwei auf vier Stellen verdoppelt. Kernaufgabe der Aufsichtstätigkeit ist die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen. Auf Basis einer Risikoanalyse entscheiden die Beamtinnen und Beamten, welche Betriebe auch ohne konkreten Anlass geprüft werden, um anhand vorhandener Unterlagen möglichen Unregelmäßigkeiten nachzugehen. Die Prüfungstätigkeit lief 2018 mit sieben Vor-Ort-Kontrollen an und konnte 2019 auf 69 Vor-Ort-Kontrollen erhöht werden. Daneben werden auch schriftliche Prüfungen durchgeführt. Diese konnten von 95 in 2018 auf 142 in 2019 erhöht werden.

Die Finanzministerin zeigte sich zufrieden mit der Entwicklung der Geldwäscheaufsicht im Land, verwies jedoch auf Handlungsbedarf bei der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, insbesondere mit der beim Bundesfinanzministerium angesiedelten Financial Intelligence Unit (FIU): "Als Land sind wir gut aufgestellt, aber bei der Zusammenarbeit mit der FIU besteht noch Verbesserungsbedarf. Verdachtsmeldungen müssen zügig bearbeitet und mit den Ländern rückgekoppelt werden. Ich appelliere an den Bundesfinanzminister, seine Behörde besser aufzustellen, damit wir im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland gewappnet sind."

Verantwortlich für diesen Pressetext: Svea Balzer und Dr. Magdalena Drywa
Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel
Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616 3906 |
E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de |

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