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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Bundesrat berät Familienentlastungsgesetz

Finanzministerin Monika Heinold: „Weite Teile des Gesetzes tragen wir mit, aber wir sind nicht bereit, automatisch dauerhaft die Versprechen der Großen Koalition zu finanzieren“

Letzte Aktualisierung: 21.09.2018

BERLIN. Der Bundesrat hat heute mit den Stimmen von Schleswig-Holstein eine Stellungnahme  zu dem von der Bundesregierung geplanten Familienentlastungsgesetz verabschiedet. In ihrer Rede würdigte Finanzministerin Monika Heinold zahlreiche positive Aspekte des Gesetzes, verwies jedoch auch auf die finanziellen Folgen für die Länder.

Wir wollen eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Und wir wollen das Leben mit Kindern finanziell unterstützen“, so Heinold. „Aber ich will auch in aller Deutlichkeit sagen: Es ist nicht akzeptabel, dass Maßnahmen, die im Koalitionsvertrag versprochen wurden, automatisch dauerhaft von Ländern und Kommunen mitfinanziert werden. Der eine verspricht, der andere zahlt – so kann es nicht laufen.“ Als Beispiel nannte Heinold das Gute-Kita-Gesetz, dessen Finanzierung lediglich bis 2022 gesichert ist. „Der Bund muss dauerhaft Mittel bereitstellen, um nachhaltige Qualitätsverbesserungen im Bereich Kita zu erzielen“, sagte Heinold.

Länder und Kommunen tragen zusammen 55 Prozent der Kosten des Familienentlastungsgesetzes. Schleswig-Holstein stehen damit aufwachsend bis 2022 zukünftig strukturell rund 190 Mio. Euro jährlich weniger zur Verfügung.

Mit dem vorliegenden Gesetz soll auch der Einkommensteuertarif nach rechts verschoben werden, um die Folgen der kalten Progression abzufedern. So soll vermieden werden, dass bei Einkommenssteigerungen automatisch ein höherer Steuersatz greift. „Im Grundsatz unterstützen wir auch diesen Schritt, allerdings nur bis zu einer Einkommensgrenze von 260.533 Euro. Ab dann greift der Spitzensteuersatz in Höhe von 45 Prozent, und aus Sicht Schleswig-Holsteins gibt es keinen Grund, dies zu verändern. Menschen, die über 260.533 Euro verdienen, können auch weiterhin in der Spitze 45 Prozent zahlen, hier braucht es keine Entlastung“, sagte Heinold.

Der zweite Teil der Stellungnahme zum Gesetz betrifft den Fonds „Deutsche Einheit“. Dieser ist durch die niedrigen Zinsen bereits Mitte Dezember 2018 vollständig getilgt –mehr als ein Jahr früher als ursprünglich geplant.

Damit haben Länder und Kommunen einen großen solidarischen Beitrag zur Wiedervereinigung von West- und Ostdeutschland geleistet“, sagte Heinold. Ab 2019 sollen die Länder nun ihren ursprünglichen finanziellen Gestaltungsspielraum zurückerhalten, der Anteil an der Umsatzsteuer wird wieder auf jährlich 2,224 Mrd. Euro erhöht.

Weil der Fonds Deutsche Einheit bereits zum 8. Dezember 2018 vollständig getilgt ist, erwartet Heinold jedoch eine Spitzabrechnung des Bundes für diesen Zeitpunkt und damit eine Ausschüttung von 140 Mio. Euro an die Länder: „Dieses Geld gehört den Ländern. Wir erwarten, dass der Bund die gesetzliche Grundlage dafür schafft, dass  der Fonds Deutsche Einheit fair abgerechnet wird. Dass der Bund dazu bisher nicht bereit ist, ist nicht akzeptabel. 140 Mio. Euro mögen für den Bund eine kleine Summe sein, aber für uns als Länder zählt jeder Euro.“

Medieninformation vom 21.09.2018 zum Herunterladen.  (PDF, 50KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede |
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