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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Finanzministerkonferenz legt Gesetzesentwurf über eine Pflicht zur Anzeige nationaler Steuergestaltungen vor und bringt Maßnahmen zur Einschränkung von share deals bei der Grunderwerbsteuer auf den Weg

Finanzministerin Monika Heinold: „Das ist ein ganz starkes Paket für mehr Steuergerechtigkeit“

Letzte Aktualisierung: 21.06.2018

BERLIN. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich heute in Berlin auf umfassende Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit geeinigt. Sie haben einen Gesetzesentwurf über eine Pflicht zur Anzeige nationaler Steuergestaltungen vorgelegt, der unter Federführung von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz zuvor in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe erarbeitet worden war. Zudem einigte man sich auf Maßnahmen, um Steuergestaltungen (zum Beispiel share deals) zur Umgehung der Grunderwerbsteuer deutlich einzuschränken.

Das ist insgesamt ein ganz starkes Paket für mehr Steuergerechtigkeit“, sagte Finanzministerin Monika Heinold. „Es ist gut, dass die Länder bei diesen wichtigen Fragen inzwischen mehrheitlich an einem Strang ziehen. Jetzt geht es darum, die beschlossenen Vorschläge zügig umzusetzen. Ich hoffe, dass es im Bundesrat wie im Bundestag dafür die notwendigen Mehrheiten gibt. Aus Steuergerechtigkeit in Sonntagsreden muss Gesetzgebung am Wochentag werden.“

Zum Gesetzesentwurf über eine Pflicht zur Anzeige von nationalen Steuergestaltungen sagte Heinold: „Der Staat muss handlungsfähig und auf Augenhöhe mit der Finanzberaterindustrie sein. Unser Gesetzesentwurf schafft mehr Transparenz im System und ermöglicht eine zeitnahe Reaktion des Gesetzgebers auf Fehlentwicklungen im Steuerrecht. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um eine faire und gerechte Besteuerung aller Steuerpflichtigen zu gewährleisten.“

Zu den Maßnahmen zur Einschränkung von share deals bei der Grunderwerbsteuer sagte Heinold: „Es ist ungerecht, dass große Unternehmen dank ausgeklügelter Sparmodelle steuerfrei bleiben, während der „kleine Mann“ brav seinen Steueranteil leistet. Mit dem vorgelegten Paket haben wir eine praktikable Lösung gefunden, diese Steuervermeidung bei Immobilienkäufen zu erschweren. Ich erwarte, dass unsere Reform deutliche Effekte hat.“

Details zur Pflicht zur Anzeige von Steuergestaltungen:

Dem Steuergesetzgeber soll damit die Möglichkeit verschafft werden, zeitnah auf bedeutsame und insbesondere haushaltsrelevante Steuergestaltungen zu reagieren. Die Anzeigepflicht soll u. a. für die Ertragsteuern, die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer gelten. Die Pflicht zur Anzeige von nationalen Steuergestaltungen ergänzt die vorgesehene EU-Richtlinie. Der Aufbau der Regelung soll sich an ihr bzw. an deren Umsetzung in das nationale Recht orientieren.

Anzeigepflichtig sind laut Gesetzentwurf nationale Steuergestaltungen, die dazu dienen, den deutschen Steueranspruch zu verringern, die Entstehung des Steueranspruchs in andere Besteuerungszeiträume zu verschieben oder Ansprüche auf Steueranrechnung bzw. -erstattung zu begründen. In erster Linie sind die Anbieter entsprechender Steuergestaltungen (Intermediäre), nachrangig der Steuerpflichtige selbst, anzeigepflichtig.

Um die Anzeigepflicht auf bedeutsame und haushaltsrelevante Steuergestaltungen zu beschränken, ist eine Anzeige u. a. nicht erforderlich, wenn:

  • die Steuergestaltung bereits nachweislich bekannt ist,
  • es im Einzelnen zu einem Steuervorteil führt, dessen Barwert insgesamt 50.000 Euro nicht übersteigt,
  • die Summe der positiven Einkünfte des Steuerpflichtigen in zwei der vergangenen drei Jahre nicht mehr als 500.000 Euro betragen hat oder
  • die Steuergestaltung ihrer Ausgestaltung nach nicht auf Großbetriebe oder Konzerne zugeschnitten ist.

Die Anzeige muss eine abstrakte Beschreibung der Gestaltung und der steuerlichen Auswirkungen enthalten; eine Namensnennung des die Gestaltung nutzenden Steuerpflichtigen ist nicht vorgesehen. Sie soll innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Eintritt des anzeigepflichtigen Ereignisses elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden. Im Anschluss wird entschieden, ob Gesetze im Hinblick auf möglicherweise bestehende bzw. unbeabsichtigte Lücken angepasst werden müssen. In den Finanzämtern vor Ort entsteht dadurch kein personeller oder materieller Mehraufwand. Für die Intermediäre ist das Verfahren einfach und unbürokratisch abzuwickeln. Wer die Pflicht zur Anzeige von Steuergestaltungen verletzt, kann zur Zahlung einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro verpflichtet werden.

Details zu Maßnahmen zur Einschränkung von share deals bei der Grunderwerbsteuer:

Von einem Share Deal ist die Rede, wenn nicht ein Grundstück selbst, sondern eine Beteiligung an einer grundstückhaltenden Gesellschaft auf einen oder mehrere Gesellschafter übertragen werden.

Der indirekte Erwerb von Grundstücken über die Beteiligung an einer grundstückhaltenden Gesellschaft soll künftig nur dann nicht von der Grunderwerbsteuer erfasst werden, wenn weniger als 90 Prozent der Beteiligung an der Gesellschaft erworben werden. Bislang galt eine Beteiligungsgrenze von 95 Prozent. Nach derzeitiger Rechtslage führt ein Gesellschafterwechsel von mindestens 95 Prozent (künftig 90 Prozent) der Anteile bei Personengesellschaften mit Grundbesitz innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren (künftig 10 Jahren) zur Steuerpflicht. Insoweit soll eine vergleichbare Regelung für Kapitalgesellschaften mit Grundbesitz geschaffen werden, ausgenommen die personenbezogenen Vergünstigungen bei Personengesellschaften. Bisher wurde bei Kapitalgesellschaften nur die sog. Anteilsvereinigung erfasst, die Vereinigung von mindestens 95% in einer Hand.

Der indirekte Erwerb von Grundstücken über die Beteiligung an einer grundstückhaltenden Gesellschaft soll künftig nur dann nicht von der Grunderwerbsteuer erfasst werden, wenn weniger als 90 Prozent der Beteiligung an der Gesellschaft erworben werden. Weitere Bedingung ist, dass mindestens zehn Jahre keine Beteiligung hinzuerworben wird. Bislang gelten eine Beteiligungsgrenze von 95 Prozent und eine Haltefrist von fünf Jahren

Bereits 2016 hat die Finanzministerkonferenz eine Bund-Länder -Arbeitsgruppe eingerichtet, die gesetzliche Änderungsvorschläge erarbeiten sollte. Ziel war es, Steuervermeidungsmodelle durch Share Deals unattraktiv zu machen. Die Finanzministerkonferenz hat nun den Bundesminister für Finanzen gebeten, die Änderungen in ein Gesetzgebungsverfahren zu bringen.

Medieninformation vom 21.06.2018 zum Herunterladen.  (PDF, 56KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede |
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