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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Steuerrecht für Vereine: Schleswig-Holstein setzt sich im Bundesrat für eine Anhebung der Steuerfreigrenze für Vereine ein

Finanzministerin Monika Heinold: „Ein wichtiger Schritt zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements

Letzte Aktualisierung: 19.06.2018

KIEL. Schleswig-Holstein bringt gemeinsam mit Bremen eine Initiative zur Anhebung der steuerlichen Freigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten von gemeinnützigen Vereinen in den Bundesrat ein. Das hat das Kabinett heute (19.06.) beschlossen. Mit ihrem Antrag schlagen die Länder vor, die Steuerfreigrenze für gemeinnützige Vereine von bislang 35.000 Euro auf 45.000 Euro anzuheben.

Das ehrenamtliche Engagement ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Die Freigrenze für Vereine entlastet die Ehrenamtlichen von administrativen Aufgaben und eröffnet den Vereinen finanzielle Handlungsspielräume. Angesichts der allgemeinen Preisentwicklung ist es richtig, die Besteuerungsgrenze regelmäßig zu überprüfen und bedarfsgerecht anzupassen. Die Anhebung der Steuerfreigrenze ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements“, erklärte Finanzministerin Monika Heinold.

Zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements sieht das Steuerrecht für gemeinnützige Vereine besondere Regelungen vor. Gänzlich steuerfrei sind die Erträge aus dem ideellen Bereich, das heißt der Aufgaben, die ein Verein im Rahmen seiner Satzung wahrnimmt, sowie Gewinne aus Zweckbetrieben. Gewinne wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe sind, unterliegen grundsätzlich der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Die Freigrenze des § 64 Absatz 3 Abgabenordnung stellt steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die von gemeinnützigen Vereinen neben ihrer ideellen Tätigkeit unterhalten werden und die lediglich geringe Umsätze von zurzeit nicht mehr als 35.000 EUR im Jahr erzielen, mit ihren Gewinnen von einer Körperschaft- und Gewerbesteuerbelastung frei. Die Freigrenze in Höhe von 35.000 Euro ist seit dem 1. Januar 2007 unverändert.

Aus meinen regelmäßigen Gesprächen mit Ehrenamtlichen vor Ort weiß ich, wie wichtig es ist, das Ehrenamt aktiv zu unterstützen, Vereinsstrukturen zu stärken und Bürokratie abzubauen. Ich hoffe, dass der Antrag im Bundesrat eine Mehrheit findet“, so Heinold.

In Schleswig-Holstein sind rund 43 Prozent der Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich aktiv, das sind rund eine Million Menschen. Mit der 2014 ins Leben gerufenen Informations-Veranstaltungsreihe „Steuerrecht für Vereine“ informiert die Finanzministerin gemeinsam mit einem Team aus Expertinnen und Experten des Finanzministeriums regelmäßig über die wichtigsten Fragen rund um das Thema Vereinsfinanzen und bietet so konkrete Unterstützung beim Verstehen der komplexen Materie des Steuerrechts. Parallel zur Veranstaltungsreihe hat das Finanzministerium die Broschüre „Steuertipps für Vereine“ veröffentlicht, die in gedruckter Form und als Download (pdf) zur Verfügung steht.

Medieninformation vom 19.06.2018 zum Herunterladen.  (PDF, 163KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Svea Balzer |
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