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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Haushaltsentwurf 2018: Finanzministerin Monika Heinold legt eine neue Zeitplanung vor;
2. Nachtragshaushalt 2017: Land investiert zusätzlich 15 Millionen Euro in die Förderung von Sportstätten

Letzte Aktualisierung: 04.07.2017

KIEL. Finanzministerin Monika Heinold hat heute (4. Juli) in Kiel die neue Zeitplanung für die Aufstellung des Landeshaushalts 2018 vorgestellt. „Die Neubildung der Landesregierung und der veränderte Zuschnitt der Ressorts erfordern eine Korrektur der bisherigen Planungen“, sagte die Ministerin: „Wir werden in den kommenden Monaten mit der gebotenen Seriosität und Sorgfalt den Haushalt neu justieren. Eine Verabschiedung des Landeshaushalts durch das Parlament kann voraussichtlich im Februar 2018 erfolgen. “

Bis Anfang Oktober sollen zunächst die Haushaltseckwerte neu gefasst und vom Kabinett beschlossen werden. Die Beschlussfassung der Landesregierung über den Haushaltsentwurf ist für Ende November vorgesehen. Er wird bereits die Ergebnisse der Steuerschätzung enthalten. Unter Berücksichtigung des Haushaltsabschlusses 2017 wird die Landesregierung Anfang 2018 ihre Änderungsvorschläge einbringen.
Heinold: „Damit werden wir für 2018 sehr verlässlich und exakt unsere tatsächlich vorhandenen Finanzspielräume beziffern können. Auf dieser Basis ist es möglich, die Umsetzung politischer Verabredungen im Lichte der tatsächlichen Einnahmeentwicklung zu prüfen.“ Heinold betonte: „Es gilt der Koalitionsvertrag: Mögliche Überschüsse sollen zunächst primär in die Verbesserung der Infrastruktur fließen.“

Die Ministerin kündigte an, auch die Eckwerte der Finanzplanung 2017 bis 2021 anzupassen und betonte die Notwendigkeit einer soliden Haushaltsplanung: „Mein Ziel ist eine realistische Planung über fünf Jahre hinweg. Es gilt, ein Gleichgewicht zwischen sparsamer Haushaltsführung und notwendiger Aufgabenerfüllung herzustellen.“ Heinold zeigte sich überzeugt, dass Jamaika solide haushalten wird: „Wir werden sehr diszipliniert sein. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, die finanzielle Lage des Landes stabil zu halten und keine neuen Schulden zu machen.“

Mit Blick auf den heute im Kabinett verabschiedeten 2. Nachtragshaushalt 2017 lobte die Ministerin die schnelle Handlungsfähigkeit nach der Regierungsbildung am 28. Juni sowie die Disziplin im sparsamen Umgang mit den Haushaltsmitteln. „Wir packen entschlossen an, verfallen dabei aber nicht in Aktionismus. Die weitere politische Schwerpunktsetzung wird 2018 erfolgen. Das ist ein Signal in beide Richtungen: Aufbruch wie Haushaltsdisziplin.“ Über den Nachtragshaushalt will die Landesregierung zusätzlich 15 Mio. Euro in die Förderung von Sportstätten investieren. 8 Mio. Euro sollen in die Verbesserung der Sportstätten vom Land mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung fließen. 7 Mio. Euro sind für erforderliche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen des Holstein-Stadions in Kiel nach dem Aufstieg von Holstein Kiel in die Zweite Fußball-Bundesliga vorgesehen. Weitere Ausgabeerhöhungen sind nicht geplant.

Mit den zusätzlichen Mitteln stärken wir den Breiten- und Spitzensport in Schleswig-Holstein“, sagte Heinold: „Dabei machen wir keine neue Schulden. Zur Finanzierung gleichen wir die Zinsausgaben gemäß der aktuellen Entwicklung an.“

Die Fördermittel sollen neben dem Fußballsport auch weiteren für Schleswig-Holstein bedeutenden Sportarten zu Gute kommen. Die geförderten Sportanlagen sollen zudem auch für weitere öffentliche Veranstaltungen genutzt werden können. Um für die Sportstättenförderung ein geordnetes Planungsverfahren sicherzustellen, sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass nicht abgeflossene Mittel auch in den kommenden Jahren zur Verfügung gestellt werden können.

Soll 1. NT

Änderung

2. NT
2017 2017 2017
bereinigte Einnahmen 11.335 11.416 11.416
bereinigte Ausgaben 11.289 11.379 11.379
bereinigte Ausgaben
ohne KFA
9.591 9.682 9.682
Finanzierungssaldo 46 36 36
Nettokreditaufnahme(+)/
Nettotilgung (-)
-47 -37 -37
struktureller
Finanzierungssaldo*
79 69 69
Obergrenze -395 -395 -395
Abstand zur Obergrenze 474 464 464
Steuereinnahmen
(inkl. LFA/BEZ)
9.360 9.360 9.360
Personalausgaben 4.134 4.134 4.134
Personalausgabenquote 36,6% 36,3% 36,3%
Zinsausgaben 554 542 -15 527
Kommunaler
Finanzausgleich
1.698 1.698


1.698

Budget 1 4.797 4.818 4.818
Budget 2 4.272 4.353 15 4.368
Investitionsausgaben 811 879 15 894
Investitionsquote in % 7,2% 7,7% 7,9%

*) ohne Berücksichtigung der Auswirkungen von zum 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Steuerrechtsänderungen.

Medieninformation vom 04.07.2017 zum Herunterladen.  (PDF, 56KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede |
Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel
Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616 3906 |
E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de |

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