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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Bundesrat: Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen

Rede von Finanzministerin Heinold im Bundesrat zu TOP 60: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk am 23.11.2018

Letzte Aktualisierung: 23.11.2018

Es gilt das gesprochene Wort!

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

Die Digitalisierung schreitet mit großem Tempo voran und umfasst immer mehr Lebens- und Arbeitsbereiche. Längst ist die Verfügbarkeit von Internet Grundvorrausetzung zur Teilhabe an unserer Gesellschaft.

Wenn sich Personen dafür einsetzen, anderen Bürgerinnen und Bürgern diese Teilhabe zu ermöglichen oder zu erleichtern, verdient das unsere Unterstützung.
Dazu braucht diese neue Form des bürgerschaftlichen Engagements dieselben Rahmenbedingungen wie die traditionellen Formen des Ehrenamts.

Bereits in der letzten Legislaturperiode haben mehrere Länder eine Bundesratsinitiative eingebracht, um sogenannten Freifunk-Initiativen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu ermöglichen beziehungsweise zu erleichtern.
Weil das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag in der vergangenen Wahlperiode nicht mehr abgeschlossen wurde, ist die Initiative der Diskontinuität zum Opfer gefallen.

Der Handlungsbedarf ist jedoch geblieben und nach wie vor groß!

Deshalb hat Schleswig-Holstein die Initiative ergriffen und bringt heute zusammen mit weiteren Ländern erneut einen entsprechenden Gesetzesantrag in den Bundesrat ein.

Meine Damen und Herren,

die Freifunk-Initiativen haben in den letzten Jahren einen regen Zulauf verzeichnet: immer mehr Menschen engagieren sich in den nicht-kommerziellen Vereinen, um Datennetze mittels WLAN aufzubauen. Alle Bürgerinnen und Bürger können dieses Angebot kostenlos nutzen.

Damit wird der Internetzugang außerhalb der eigenen Wohnung unabhängig vom Geldbeutel möglich. Das ist gut so, denn im digitalen Zeitalter ist der freie Zugang zum Internet Teil der Daseinsvorsorge und damit ein Beitrag zur digitalen Chancengleichheit.

Besonders engagiert haben sich viele Freifunk-Initiativen in den vergangenen Jahren im Bereich der Flüchtlingshilfe, indem sie Unterkünfte mit drahtlosem Internetzugang versorgt haben. Darüber hinaus fördern die Vereine die Medien- und Technikkompetenz, indem Interessierte am Aufbau eines Freifunknetzes selbst mitwirken und häufig an Bildungsmaßnahmen zu Fragen der Hard- und Software teilnehmen können.

Aktuell ist die Rechtslage so, dass Vereine, die sich auf dem Gebiet des Freifunks engagieren, nur als steuerbegünstigt anerkannt werden können, wenn sie einen der in der Abgabenordnung ausdrücklich genannten Zwecke – wie zum Beispiel „Volks- und Berufsbildung“ oder mildtätige Zwecke – fördern. Eine unmittelbare Förderung der ureigenen Aufgabe der Initiativen – die Einrichtung und Unterhaltung von Freifunk-Netzen – gehört derzeit hingegen nicht zu den begünstigten Zwecken.

Um Rechtssicherheit für die Initiativen zu schaffen, sieht unser Gesetzentwurf vor,
die Abgabenordnung um den neuen gemeinnützigen Zweck - „Einrichtung und Unterhaltung von Kommunikationsnetzwerken, die der Allgemeinheit ohne Gegenleistung offenstehen“ - zu ergänzen.

Damit ermöglichen wir Freifunk-Initiativen, Zuwendungsbestätigungen auszustellen,
sodass Spenderinnen und Spender ihre Zuwendung steuerlich geltend machen können. Das hätte den Vorteil, dass unter diesen Voraussetzungen mehr Menschen bereit sein dürften, zu spenden und sich damit die finanzielle Situation der Freifunk-Initiativen verbessert. Das eingenommene Geld kann wiederum in den Ausbau der Freifunk-Netze fließen und damit der Allgemeinheit zugutekommen.

Meine Damen und Herren,
unsere Gesellschaft lebt vom Einsatz der Menschen im ehrenamtlichen Bereich – ob im Sportverein, bei der Feuerwehr – oder eben in der Freifunk-Initiative.

Neue Formen des gesellschaftlichen Engagements entstehen – neue Anpassungen unserer Rechtsordnung müssen folgen.

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen ist hierzu ein wichtiger Beitrag.

Ich würde mich freuen, wenn unsere Initiative sowohl im Bundesrat als auch anschließend im Bundestag eine Mehrheit findet.

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