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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

"Meilenstein für Schleswig-Holstein"

Elektronischer Bürgerservice, Open Data und Künstliche Intelligenz – in Kiel hat Digitalisierungsminister Jan Philipp Albrecht das neue Digitalisierungsgesetz vorgestellt.

Letzte Aktualisierung: 10.09.2021

Ein Personalausweis liegt auf einer Tastatur.
Im echten Norden sollen die Bürger:innen Behördengänge künftig vollständig online abwickeln können.

Mit einer transparenten und elektronischen Verwaltung sowie mit mehr Künstlicher Intelligenz (KI) will die Landesregierung den Alltag im echten Norden noch digitaler machen. In Kiel stellte Digitalisierungsminister Jan Philipp Albrecht dafür nun einen neuen Gesetzentwurf vor. "Die Landesregierung schafft einen weiteren Meilenstein für Schleswig-Holstein als digitale Vorzeigeregion", sagte der Minister.

Das neue Digitalisierungsgesetz regelt die schleswig-holsteinische Verwaltung umfassend neu. "Mit dem Gesetz wollen wir nahbarer für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen werden", erklärte Albrecht. Unterschriebene Papierformulare und Bescheide würden bald der Vergangenheit angehören.

Die Ziele im Überblick

Verwaltungsleistungen

Die Wohnadresse ändern, den Führerschein verlängern oder Gebühren bezahlen: Eines der zentralen Ziele des Digitalisierungsgesetzes ist es, dass alle Schleswig-Holsteiner:innen künftig ihre Behördengänge vollständig online abwickeln können – ganz unabhängig von Öffnungszeiten. Schon heute können sie beispielsweise Fördermittel oder ein Gewerbe online beantragen, in einigen Pilotkommunen wie Kiel oder Lübeck sogar Wohngeld. "Wir rechnen damit, dass an die 100 digitalen Verwaltungsleistungen in diesem Jahr über das Serviceportal des Landes verfügbar sein werden", sagte Albrecht.

Das Serviceportal des Landes finden Sie unter: serviceportal.schleswig-holstein.de

Open Data

Zukünftig sollen grundsätzlich alle Informationen der Landesverwaltung maschinenlesbar über das Open-Data-Portal des Landes veröffentlicht werden. Schon jetzt ist es das umfangreichste in ganz Deutschland: Mehr als 17.000 Datensätze, beispielsweise zur Badegewässerqualität, stehen für Unternehmen, interessierte Bürger:innen oder Behörden frei zur Verfügung.

Mehr Informationen: Open Data Schleswig-Holstein

Künstliche Intelligenz

Einen bundesweit bisland einmaligen Schritt stellt das Digitalisierungsgesetz in Bezug auf die Künstliche Intelligenz dar. Erstmals setzt ein Gesetz einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz dieser Zukunftstechnologie in der Verwaltung. "Durch den Rechtsrahmen zum Einsatz Künstlicher Intelligenz betreten wir ein bisher unbestelltes Feld der Digitalisierung und machen Schleswig-Holstein auch im Bereich der Rechtsetzung zur Vorzeigeregion", betonte der Minister.

So erhalten die Schleswig-Holsteiner:innen einen Rechtsanspruch darauf, eine durch eine KI getroffene Entscheidung auf Wunsch von einem Menschen überprüfen zu lassen. Durch dieses Prinzip der "KI-Rüge" wäre der beanstandete Verwaltungsakt nicht wirksam, bevor er nicht durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der entsprechenden Behörde geprüft wird.

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