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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Landesregierung beschließt neues Klimaschutzgesetz

Schleswig-Holstein setzt sich höhere Ziele beim Klimaschutz und beschließt eine Reihe von Maßnahmen für eine schnelle Energiewende.

Letzte Aktualisierung: 01.06.2021

Das Bild zeigt Umweltminister Jan Philipp Albrecht auf der Pressekonferenz zum Klimaschutzgesetz.
Umweltminsiter Albrecht stellt Klimaschutzgesetz vor

Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit und Schleswig-Holstein ist Spitzenreiter bei der bundesweiten Energiewende. Mit dem heute von der Landesregierung beschlossenen Gesetz setzt sich das Land noch ambitioniertere Ziele die Treibhausgasemissionen des Landes zu senken.

Klimaschutzziele werden angepasst

Neben der Treibhausgasreduktion sollen die Landesziele an neue Bundesziele angepasst werden und alle Maßnahmen, im Falle von Verschärfungen durch den Bund, an den neuen Zielen ausgerichtet werden. Schleswig-Holstein wird damit den Klimaschutz auch in den Bereichen von Wohnen und Verkehr stärker umsetzen und Energiewendevorreiter bleiben.

Dieses Gesetz schreibt das Drehbuch für eine gute ökonomische und ökologische Zukunft des Landes weiter.

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Jan Philipp Albrecht

Stärkerer Zubau von Photovoltaik

Die Neuerungen sehen unter anderem Regelungen für einen stärkeren Zubau von Photovoltaikanlagen im Land vor. Um den Ausbau von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung vor allem im schon bebauten Raum voranzutreiben, wird die PV-Installation auf geeigneten Dachflächen beim Neubau sowie bei Renovierung von mehr als 10 Prozent der Dachfläche von allen Nichtwohngebäuden zum Standard gemacht. Zudem wird bei Neuerrichtung größerer Parkplätze die gleichzeitige Installation von Photovoltaikanlagen über solchen Flächen zum Standard.

Neue kommunale Wärmepläne

Eine weitere Neuerung sind konkrete Maßnahmen zur Wärmewende. Um im Wärmesektor Fortschritte zur erzielen, werden größere Kommunen zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet. So kann bei ca. 45 Prozent der Haushalte in Schleswig-Holstein die Umstellung auf Erneuerbare Energien besser geplant werden. Die Landesregierung stellt hierfür zusätzliche Gelder bereit.

 

Zudem soll eine Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung des Gebäudebestandes eingeführt werden. Eine vergleichbare Regelung für den Neubau gibt es bereits auf Bundesebene. Konkret wird vorgeschlagen, dass beim Austausch einer Heizungsanlage in Gebäuden, die älter als 2009 sind, mindestens 15 Prozent des jährlichen Energiebedarfs durch Erneuerbare Energien zu decken sind. Im Verkehrssektor bekennt sich die Landesregierung zu innovativen Mobilitätskonzepten.

Klimafreundliche Baustoffe und Photvoltaik für Landesliegenschaften

Auch bei eigenen Klimaschutzvorhaben schärft die Landesregierung nach. So erhält der Fahrplan zur Erreichung der Klimaneutralität der Landesverwaltung ambitionierte Zwischenziele. Um diese zu erreichen, sollen unter anderem künftig Landesliegenschaften bei Sanierungen und Neubauten grundsätzlich mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Des Weiteren verpflichtet sich die Landesregierung, zukünftig klimafreundliche Baustoffe zu nutzen.

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