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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Natur genießen und schützen

Gutes Wetter und freie Tage locken viele Schleswig-Holsteiner:innen raus an die frische Luft. Der Natur- und Umweltschutz sollte dabei allerdings nicht zu kurz kommen.

Letzte Aktualisierung: 12.05.2021

Eine Frau geht im Wald spazieren.
Wer in der Natur unterwegs ist, sollte darauf achten, der Tier- und Pflanzenwelt nicht zu schaden.

Im Wald spazieren gehen, einfach mal abschalten und die Ruhe genießen die Naturschutzgebiete im echten Norden haben sich seit Beginn der Corona-Pandemie zu wahren Besuchermagneten entwickelt. Umweltstaatssekretärin Dr. Dorit Kuhnt freut sich über das wachsende Interesse an der Natur: "Das Naturerleben gehört zu den erklärten Zielen des Naturschutzes."

Zwei Seiten der Medaille

Allerdings sollte sich dies nicht zum Leidwesen der Tiere und Pflanzen auswirken. "Bitte verhalten Sie sich rücksichtsvoll, denn Natur genießen und schützen sind zwei Seiten einer Medaille.  Nur wenn wir uns alle an die Regeln halten, können wir die Vielfalt der Lebensräume in Schleswig-Holstein erhalten", sagte Kuhnt.

Freilaufende Hunde und Spaziergänger:innen, die abseits der Wege laufen, können brütende Vögel oder andere Tierfamilien stören. Im schlimmsten Fall kann das dazu führen, dass der tierische Nachwuchs ohne die Fürsorge der Eltern bleibt und stirbt. Dabei ist gerade für seltene Arten eine hohe Anzahl von Nachkommen wichtig, damit die Population nicht kleiner wird.

Mit Rücksicht in der Natur unterwegs

Um unsere Umwelt zu schützen, gibt es einige einfache Verhaltensregeln:

  • In Naturschutzgebieten sollten die Wege nicht verlassen werden.
  • Tiere dürfen nicht gestört und Pflanzen nicht gepflückt werden, da viele von ihnen unter Naturschutz stehen. Zu beachten sind die Schilder und Tafeln, die oftmals am Eingang der Naturschutzgebiete aufgestellt sind.
  • In Wäldern ist eine Nachtruhe einzuhalten.
  • Hunde sind generell anzuleinen – sowohl in Naturschutzgebieten als auch in Wäldern und an Küsten sowie auf den Deichen. Sie sollten nur auf den Wegen ausgeführt werden.
  • An den Stränden mit regem Badebetrieb sind bis zum 31. Oktober das Reiten und das Mitführen von Hunden verboten; für Hundebesitzer:innen gibt es vielerorts ausgewiesene Hundestrände.

Hier gibt es Informationen für das Verhalten mit Hunden in der Natur

Schutzgebiete im echten Norden

In Schleswig-Holstein sind mehr als 500 Schutzgebiete mit unterschiedlichem Schutzstatus ausgewiesen, um die Natur zu erhalten. Es gibt 201 Naturschutzgebiete, 46 Vogelschutzgebiete, 271 Flora-Fauna-Habitat-Gebiete, ein Biosphärenreservat und den Nationalpark Wattenmeer. All dies sind Lebensräume für viele verschiedenen Tier-und Pflanzenarten, die in den vergangenen Jahrzehnten selten geworden sind.

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