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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Geflügelpest: Weniger Nachweise im Land

Erste Landkreise bewerten das Infektionsrisiko neu und haben in einigen Regionen die Stallpflicht für Geflügel gelockert

Letzte Aktualisierung: 04.05.2021

Hinter einem Zahn ist ein Huhn zu sehen
Die ersten Landkreise haben Ende April 2021 den Umfang der Aufstallung bereits angepasst.

Noch immer ziehen nordische Wasservögel durch Schleswig-Holstein. Doch die Zahl der Geflügelpestnachweise im Land nimmt allmählich ab - und ist bundesweit rückläufig. Deshalb hat das Umweltministerium die Kreise und kreisfreien Städte nun gebeten, lokal neu zu bewerten, wie hoch das Infektionsrisiko in der jeweiligen Region ist. Überprüft werden sollte außerdem, inwiefern und ob weiterhin eine Stallpflicht erforderlich ist.

Lage ist regional unterschiedlich

Allgemein ist in Schleswig-Holstein ein Rückgang der Infektionszahlen auszumachen - allerdings fällt dieser regional unterschiedlich aus. So haben die Kreise Pinneberg, Nordfriesland, Ostholstein und Plön bereits Ende April das dort geltende Ausmaß der Aufstallung an die Situation angepasst und auf bestimmte Regionen beschränkt. Fortgeführt wird die Stallpflicht dementsprechend überall dort, wo sich Geflügelhaltungen in der Nähe von Gewässern befinden und wo weiterhin Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen wird. "Ich hoffe, dass wir den Höhepunkt des Geschehens hinter uns haben", sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht. "Eine landesweite Aufstallung von Geflügel ist deshalb nicht mehr erforderlich."

Für eine vollständige Entwarnung ist es zu früh. Denn noch immer wird bei Wildvögeln die Geflügelpest nachgewiesen.

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Jan Philipp Albrecht

Vögel unter Beobachtung

Weiterhin beobachten die Behörden die Lage genau. Das sogenannte Monitoring kranker und verendeter Wildvögel wird fortgesetzt. Die einheitlichen Hygienemaßnahmen für Halterinnen und Halter von Geflügel, die das Ministerium in seiner Allgemeinverfügung vorsieht, gelten weiterhin.

1.500 Fälle von Geflügelpest nachgewiesen

Seit Oktober 2020 sind mehr als 1.500 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und in Hausgeflügelhaltungen festgestellt worden. Seit Herbst waren bisher zehn Ausbrüche in Hausgeflügelhaltungen mit mehr als 134.000 Tieren zu verzeichnen. Betroffen waren sowohl Kleinhaltungen als auch große gewerbliche Geflügelhaltungen. Bei Wildvögeln sind verschiedene Erreger nachgewiesen worden.

Tote Vögel dem Veterinäramt melden

Bürgerinnen und Bürger können beim Monitoring zur Geflügelpest helfen. Wer tote Vögel entdeckt, sollte sie nicht anfassen, sondern dem zuständigen Veterinäramt melden. Bei Verdacht auf Geflügelpest sollten Geflügelhalterinnen und -halter unverzüglich das zuständige Veterinäramt informieren. Zuletzt grassierte die Geflügelpest im Winter 2016/2017 in Schleswig-Holstein: Die seinerzeit nachgewiesenen Geflügelpestviren der Subtypen H5N8, H5N5 und der im Jahr 2018 festgestellte Subtyp H5N6 stellen vor allem eine Gefahr für Vögel dar. Es wurden keine Infektionen von Menschen beobachtet.

Weitere Informationen

Geflügelpest in Schleswig-Holstein

Häufig gestelle Fragen und Antworten zur Geflügelpest

Die Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts

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