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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Neues Energiewende- und Klimaschutzgesetz

Umweltminister Albrecht legt Kabinett Gesetzentwurf zur Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes vor:

Letzte Aktualisierung: 16.02.2021

Das Bild zeigt ein Hausdach voller Photovoltaik-Anlagen.
Am Wettbewerb "Solarenergie - Sonnengemeinden in Schleswig-Holstein" kann teilnehmen, wer auf Gebäuden neue Solaranlagen installiert.

Umweltminister Jan Philipp Albrecht hat dem Kabinett Schelswig-Holsteins heute den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein (EWKG) vorgelegt.

Klarer Fahrplan zum weiteren Ausbau der Eneuerbaren Energien

Darin werden unter anderem umfassende Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Land vereinbart. Darüber hinaus sind unter anderem Regelungen für einen stärkeren Zubau von Photovoltaikanlagen und zur Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien im Wärme- und Verkehrsbereich vorgesehen. Das neue Gesetz soll bis zum Herbst 2021 beschlossen werden und noch in dieser Legislatur in Kraft treten.

„Mit dem neuen Gesetz schreiben wir das Drehbuch für die Energiewende und den Klimaschutz in Schleswig-Holstein weiter. Schleswig-Holstein erhält einen klaren Fahrplan zum weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien und geht bundesweit voran bei der Wärmewende und der Sektorenkopplung. Das Gesetz wird entscheidend dazu beitragen, dass unser Land eine nachhaltige ökologische und ökonomische Zukunft hat“, sagte Albrecht.

Klimaschutzziele werden Änderungen auf EU- und Bundesebene automatisch angepasst

In dem Gesetz wird festgeschrieben, dass die bestehenden Klimaschutzziele des Landes (etwa die Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent bis 2030) ambitioniert verfolgt und bei entsprechenden Änderungen auf EU- und Bundesebene automatisch angepasst werden. Neue Zielsetzungen werden vor allem für die Sektoren Landnutzung und Verkehr ausformulieren.

Größere Kommunen werden Wärmplan erstellen

Um im Wärmesektor Fortschritte zu erzielen, sollen mit dem Gesetz größere Kommunen zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet werden. Auf dieser Grundlage kann für knapp die Hälfte aller Haushalte in Schleswig-Holstein die Umstellung auf Wärme aus Erneuerbaren Energien geplant und umgesetzt werden. Die Landesregierung stellt hierfür zusätzliche Gelder und umfassende Förderprogramme bereit. Daneben soll eine Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung des Gebäudebestandes eingeführt werden. Eine vergleichbare Regelung für den Neubau gibt es bereits auf Bundesebene. Konkret wird vorgeschlagen, dass beim Austausch einer Heizungsanlage in Gebäuden, die vor 2009 errichtet worden sind, mindestens 15 Prozent des jährlichen Energiebedarfs durch Erneuerbare Energien zu decken sind. Im Verkehrssektor bekennt sich die Landesregierung zu innovativen Mobilitätskonzepten.

Stärkerer Ausbau von Photovoltaik

Der im vergangenen Jahr veröffentlichte Klimaschutz- und Energiewendebericht zeigte zudem eine Ausbaulücke bei den Erneuerbaren Energien auf. Diese soll durch einen stärkeren Ausbau der Photovoltaik (PV) weitgehend geschlossen werden. Jüngere Studien sehen ein Potenzial der Photovoltaik auf Gebäuden in Schleswig-Holstein von 7 bis 9 Gigawatt vor, derzeit sind nur 1,1 Gigawatt realisiert. „Wir wollen den nötigen Ausbau der Erneuerbaren Energien mit Photovoltaikanlagen auf Dächern, Parkplätzen sowie mit Freiflächenanlagen deutlich voranbringen. Für die Investoren sind Photovoltaikanlagen wirtschaftlich attraktiv und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz. Das stärkt Ökologie und Ökonomie im Land gleichermaßen“, sagte Albrecht.

 

Die Novellierung sieht eine Reihe von Punkten zum Ausbau der Photovoltaik vor. So soll bei neu errichteten Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen zukünftig eine Überdachung mit Photovoltaikanlagen zum Standard werden. Auch beim Neubau und der Dach-Renovierung von Nichtwohngebäuden sollen Photovoltaikanlagen auf dem Dach grundsätzlich standardmäßig errichtet werden. Auch der Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik soll im Rahmen des Landesentwicklungsplanes vorangebracht werden. Auf Bundesebene wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass PV-Pilotprojekte in Verbindung mit Lärm- und Sichtschutzwänden von Bundesautobahnen und Bundesstraßen auf den Weg gebracht sowie Rast- und Parkplätze mit Ladestationen und PV-Anlagen ausgestattet werden.

 

Auch bei eigenen Klimaschutzvorhaben schärft die Landesregierung nach. So erhält der Fahrplan zur Erreichung der Klimaneutralität der Landesverwaltung ambitionierte Zwischenziele. Um diese zu erreichen, sollen unter anderem künftig Landesliegenschaften bei Sanierungen und Neubauten grundsätzlich mit PV ausgestattet werden. Des Weiteren verpflichtet sich die Landesregierung, zukünftig klimafreundliche Baustoffe zu nutzen.

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