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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Nächste Etappe beim Atomkraft-Rückbau

Die Landesregierung hat den Deponien Lübeck-Niemark und Johannistal nicht-radioaktiven Abfall aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel zugewiesen.

Letzte Aktualisierung: 13.01.2021

Das Kernkraftwerk Brunsbüttel
Was mit den freigemessenen Abfällen aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel geschieht, ist nun entschieden.

Fast zehn Jahre nach dem endgültigen Ausstieg aus der Atomenergie steht nun fest, was mit den nicht-radioaktiven Abfällen aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel geschehen soll. Wie Umweltminister Jan Philipp Albrecht in Kiel mitgeteilt hat, sollen sie auf den Deponien in Lübeck-Niemark und Johannistal in Ostholstein entsorgt werden.

Notwendiger Schritt

"Ich bedauere, dass es bislang nicht überall gelungen ist, eine freiwillige Lösung für die Deponierung nicht-radioaktiver Abfälle aus den Kernkraftwerken im Land zu finden", sagte der Umweltminister. Vor dem Rückbau der Kraftwerke müsse eine Entsorgungsmöglichkeit für die Bauabfälle existieren. "Als Land haben wir konstruktiv daran mitgewirkt, Lösungen zwischen den Kraftwerksbetreibern und der Entsorgungswirtschaft zu finden. Wenn es zwischen beiden Seiten zu keinen freiwilligen Vereinbarungen kommt, müssen wir das rechtliche Instrument von Zuweisungen nutzen, um die Deponierung der Stoffe gewährleisten zu können."

Mit der Deponierung dieser nicht-radioaktiven Abfälle geht definitiv keine Gefährdung der Gesundheit einher.

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Jan Philipp Albrecht

Kein radioaktiver Abfall

Die Abfälle, die Gegenstand der Zuweisungen sind, stammen vom Gelände des Kernkraftwerks Brunsbüttel. Es sind sogenannte "freigemessene Abfälle", überwiegend Isolierwolle und asbesthaltige Baustoffe. Das Freigabeverfahren stellt sicher, dass für Personen, die direkt mit den Abfällen zu tun haben, eine maximale Strahlenbelastung von 10 Mikrosievert pro Jahr anfällt. Zum Vergleich: Jeder Mensch strahlt mit durchschnittlich 300 Mikrosievert pro Jahr aufgrund der Radioaktivität, die er in sich trägt. Wer beispielsweise täglich zwei Paranüsse isst, steigert seinen Jahreswert an körpereigener Strahlung nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz um bis zu 160 Mikrosievert. Die gesamte natürliche Strahlenbelastung beträgt in Deutschland im Mittel 2.100 Mikrosievert im Jahr. 

Unbedenklich für die Öffentlichkeit

Albrecht verwies darauf, dass eine Gesundheitsgefährdung von Menschen aufgrund der Deponierung ausgeschlossen ist. "Es ist mir bewusst, dass einige Menschen die Ablagerung freigegebener Abfälle von Kernkraftwerksstandorten beunruhigend finden. Dies geht aus vielen besorgten Eingaben an die Landesregierung und einigen kommunalpolitischen Beschlüssen hervor. Diese Sorgen kann und will ich nehmen: Mit der Deponierung dieser nicht-radioaktiven Abfälle geht definitiv keine Gefährdung der Gesundheit einher", so Albrecht.

Zeitraum zur Stellungnahme läuft

Die Betreiber des Kraftwerks sowie die Abfallwirtschaft Dithmarschen haben nun vier Wochen lang Zeit, um zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahmen werden dann bei der Erstellung der endgültigen Anordnung Anfang/Mitte März berücksichtigt. Sofern die Deponiebetreiber keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen, können etwa Mitte April erste Abfalltransporte starten. Die Abfälle werden dann bis Ende 2022 an die beiden Deponien geliefert.

Bevor jedoch die ersten Transporte rollen können, müssen noch die Freigabemessungen abgeschlossen und überprüft werden. Hinzu kommen weitere Gutachten zu den Deponien, beispielsweise zum Umgang mit Sickerwasser.

Weitere Informationen

Fragen und Antworten zur Stilllegung und zum Abbau der Kernkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf

Fragen und Antworten zu Deponien und der Deponierung freigemessener Abfälle

Wissenswertes zum Atomausstieg in Schleswig-Holstein

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