Navigation und Service

Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Weitere Nachweise der Geflügelpest

Die Geflügelpest in Schleswig-Holstein breitet sich weiter aus. Die Stallpflicht bleibt bestehen.

Letzte Aktualisierung: 22.12.2020

Ein kleiner weißer Vogel läuft durch das Watt
Erstmals sind auch Knutts in großer Zahl von der Geflügelpest betroffen.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat weitere Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln aus neun Kreisen bestätigt. Die Gesamtzahl der landesweiten Geflügelpest-Nachweise bei Wildvögeln liegt damit bei rund 325.

Nachweise auch bei Knutts

Der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz hat entlang der Westküste erneut eine steigende Anzahl von verendeten oder sterbenden Wildvögeln erfasst. Derzeit liegt die Gesamtzahl seit Beginn des Geschehens bei etwa 15.700 Wildvögeln. 

Darunter sind erstmals in stark erhöhter Anzahl Knutts auf Nordstrand betroffen. Etwa 2.700 Kadaver wurden seit Beginn der vergangenen Woche eingesammelt. In allen bisher zur Bestätigung an das FLI eingesandten Proben der Knutts wurde Geflügelpest des Subtyps H5N3 nachgewiesen. Neben den Knutts gibt es auch erste Nachweise bei Turmfalken, Zwergschwänen und Kiebitzen. Am meisten betroffen sind weiterhin Nonnen- und Graugänse.

Geflügelhaltungen bisland wenig betroffen

Trotz des hohen Infektionsdrucks im Land konnte die Zahl der Ausbrüche bisher auf fünf Geflügelhaltungen mit insgesamt 2.500 Tieren begrenzt werden. "Die Lage im Land gibt Anlass, wachsam zu bleiben. Geflügelhalter sind daher aufgerufen, ihre Tiere bestmöglich vor einem Eintrag der Geflügelpest in ihre Bestände zu schützen," sagte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht. Die angeordnete Stallplicht für alle Geflügelhaltungen gelte zum Schutz des Geflügels weiterhin.

Richtig handeln

Die Landesregierung ruft die Bürger:innen dazu auf, tote oder krank erscheinende wildlebende Wasser- oder Greifvögel nicht zu berühren, einzufangen oder vom Fundort zu entfernen, sondern diese bei den Veterinärämtern des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt zu melden. Diese organisieren das Einsammeln und Testen der Tiere.

Weitere Informationen

Geflügelpest in Schleswig-Holstein

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon