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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Hygiene im Hühnerstall

Für alle gewerblichen oder privaten Geflügelhalter in Schleswig-Holstein gelten Biosicherheitsvorschriften - das ist zu beachten.

Letzte Aktualisierung: 11.11.2020

Ein Mann steht mit Straßenschuhen im Hühnerstall.
Mit Straßenschuhen in den Hühnerstall gehen - das ist vorerst wegen der Geflügelpest nicht erlaubt.

Schutzkleidung im Hühnerstall, Desinfektionsmatten zur Reinigung von Schuhen und kein Zutritt für Besucher:innen in den Ställen – das sind nur einige der Biosicherheitsvorkehrungen, die all jene ab Donnerstag, 12. November, beachten müssen, die Geflügel halten. So ist es in der Allgemeinverfügung zu den Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen verfügt, die das Landwirtschaftsministerium heute erlassen hat. Damit wird eine einheitliche Grundlage für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und -halter im Land geschaffen. Die Allgemeinverfügung tritt am 12. November 2020 in Kraft und ist für alle gewerblichen oder privaten Geflügelhalter in Schleswig-Holstein verbindlich. Grund für die neuen Regelungen ist die sich weiterhin ausbreitende Geflügelpest in Schleswig-Holstein.

Allgemeine Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung und Geflügelhobbyhaltungen

Einheitliche Regeln für alle Geflügelhalter

"Bislang sind zwei Geflügelhaltungen im Land von der Geflügelpest betroffen. Um einen weiteren Übertrag des Virus von Wildvögeln auf Haus- und Nutztierbestände zu verhindern, müssen in Betrieben und privaten Haltungen unbedingt strenge Hygieneauflagen eingehalten werden. Als Land legen wir daher einen verbindlichen Katalog fest, um einen einheitlichen Rahmen zu schaffen", sagte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht.

Übertragung durch Kontakt zu Wildvögeln

Über indirekte Kontakte zu Wildvögeln - etwa deren Ausscheidungen an Schuhen oder an anderen Gegenständen - können Menschen leicht auch Haus- und Nutztiere mit dem Virus anstecken. Es sei sehr wahrscheinlich, dass genau das beim vergangenen Geflügelpest-Ausbruch im Jahr 2016/17 geschehen sei, erklärte der Minister: "Wir müssen alles dafür tun, um die Geflügelbestände zu schützen." Ist die Geflügelpest einmal in einer Geflügelhaltung ausgebrochen, müssen laut Geflügelpestverordnung alle dort untergebrachten Tiere getötet werden.

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