Nachdem einige Wochen keine Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln in bestimmten Gebieten zu verzeichnen waren, hat der Kreis Pinneberg ab 22. April 2021 die Aufstallungspflicht gelockert: Eine Stallpflicht ist nun nur noch in bestimmten Gebieten entlang von Gewässern erforderlich. Auch der Kreis Nordfriesland hat die Aufstallpflicht geändert: Hier ist eine Aufstallung auf Gebiete entlang der Küste, auf die Inseln sowie bestimmte Gewässer beschränkt.
Ebenfall hat der Kreis Plön eine Allgemeinverfügung veröffentlicht; sie gilt zunächst vom 1. bis 15. Mai 2021 und sieht vor, dass eine Aufstallpflicht für Geflügelhalter in Gebieten entlang der Ostsee und um bestimmte Seen vorgesehen ist.
Die Kreise und kreisfreien Städte sind für die Anordnung und die teilweise Aufhebung der Aufstallungspflicht zuständig. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter erhalten weitere Informationen beim jeweiligenVeterinäramt.