Der Geflügelpesterreger ist in einer Gänsehaltung im Kreis Dithmarschen bestätigt worden. Dort befinden sich rund 1.800 Gänse. Nachdem das Veterinäramt aufgrund vermehrter Tierverluste in der Haltung amtliche Proben genommen hatte, wurden noch am selben Tag die Untersuchungen im Landeslabor Schleswig-Holstein eingeleitet, die das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt hat. Gemäß Geflügelpest-Verordnung wurden die Gänse getötet, um den Ausbruchsbetrieb sind gemäß Geflügelpest-Verordnung Restriktionszonen eingerichtet worden.
Außerdem wurde bei 46 verendetet aufgefundenen Wildvögeln aus den Landkreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg und Ostholstein der Geflügelpesterreger nachgewiesen. Die Zahl der landesweiten Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln im aktuellen Geschehen ist damit auf insgesamt 372 gestiegen. Hierbei wurden Geflügelpesterreger der Subtypen H5N8, H5N5, H5N3 sowie in einem Fall H5N1 nachgewiesen. Derzeit bestehen keine Hinweise darauf, dass die nachgewiesenen Influenzaviren Infektionen beim Menschen ausgelöst haben.
Bundesweit sind aktuell neben Schleswig-Holstein Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln in elf weiteren Bundesländern und Fälle von Geflügelpest bei Hausgeflügel in vier weiteren Bundesländern erfolgt.