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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Vereint gegen die Afrikanische Schweinepest

Das Land und die Kreise verlängern ihr Präventionsprogramm gegen die Afrikanische Schweinepest – und nehmen dafür 200.000 Euro pro Jahr in die Hand.

Letzte Aktualisierung: 21.07.2020

Drei Personen in weißen Ganzkörperanzügen verpacken ein Wildschwein in einen Plastiksack.
Bei einem Wildschweinfund sind spezielle Bergungsteams für den Abtransport verendeter Wildschweine verantwortlich.

Bis heute ist der echte Norden frei von der Afrikanischen Schweinepest. Damit dies auch weiterhin so bleibt, haben das Landwirtschaftsministerium, der Landkreistag sowie der Städteverband nun ihr gemeinsames Präventionsprogramm für weitere zwei Jahre verlängert. Staatssekretärin Dr. Dorit Kuhnt dankte allen Beteiligten für die Einigung: Sie sei ein starkes Signal und erleichtere den Jäger:innen im Land die Arbeit. "Diese Schritte haben sich in den vergangenen Jahren bewährt und werden von den Jägerinnen und Jägern gut angenommen. Für ihr Engagement und ihr Mitwirken danke ich allen Beteiligten."

Schutz vor der Seuche

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und Viruserkrankung bei Haus- und Wildschweinen. Sie führt nach kurzem, fieberhaftem Krankheitsverlauf zum Tod, ist jedoch für andere Tiere oder den Menschen ungefährlich. Infizierte Wildschweine können innerhalb weniger Tage an der Infektion mit dem Virus verenden; das Virus bleibt jedoch deutlich länger in den Kadavern und kann somit weitere Tiere anstecken. Die Seuche wurde 2007 aus Afrika erstmalig nach Georgien eingeschleppt und breitet sich seither in Osteuropa aus. 2019 wurde sie erstmals bei Wildschweinen nahe der deutsch-polnischen Grenze festgestellt.

Anreize für Prävention

Mit dem gemeinsamen Programm wollen Land und Kreise einen besseren Überblick über den Zustand der Wildschweinpopulation im echten Norden gewinnen. So erhalten beispielsweise Jäger:innen eine Aufwandsentschädigung, wenn sie verendete Wildschweine, sogenanntes "Fallwild", finden, eine Probe entnehmen lassen und den Kadaver danach ordnungsgemäß entsorgen. Dafür haben die Kreise und kreisfreien Städte spezielle Sammelplätze mit Containern eingerichtet. Dort kann Fallwilld, aber auch die Innereien erlegter Wildschweine kostenfrei entsorgt werden.

Deutlich mehr Tiere erlegt

Zusätzlich zur Aufwandsentschädigung werden Jäger:innen auch finanziell entlastet: Seit 2018 müssen sie die Kosten für die vorgeschriebene Trichinen-Untersuchung nicht mehr selbst tragen, wenn sie ein Wildschwein zum Verzehr erlegen. Dies könnte auch dazu beigetragen haben, die Zahl der erlegten Wildschweine von 16.276 im Jagdjahr 2018/2019 auf 17.210 im Folgejagdjahr 2019/2020 zu steigern.

Investitionen in Höhe von 200.000 Euro pro Jahr

Der finanzielle Rahmen des auf weitere zwei Jahre angelegten Programms liegt bei 200.000 Euro pro Jahr. Die Kosten teilen sich jeweils zur Hälfte die Kreise und kreisfreien Städte mit dem Land; die Aufwandsentschädigung im Zusammenhang mit Fallwild wird ausschließlich vom Land getragen.

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