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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Geflügelpest-Fall in Brandenburg

Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht mahnt Geflügelhalter zu Vorsicht und Einhaltung der Biosicherheitsbestimmungen.

Letzte Aktualisierung: 23.01.2020

Ein Schwarm Vögel fliegt an einem Bauernhaus vorbei.
In Brandenburg wurde ein an Geflügelpest gefundener Wildvogel gefunden.

Angesichts des Ausbruchs der Geflügelpest in Brandenburg hat Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht an die schlewig-holsteinischen Geflügelhalter appelliert, die geltenden Biosicherheitsregularien in ihren Betrieben einzuhalten. "Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass auch in Schleswig-Holstein die Gefahr eines Ausbruchs besteht. Es ist unerlässlich, dass in den Geflügelhaltungen die vorgesehenen Biosicherheitsmaßnahmen strengstens eingehalten werden, um einer Übertragung des Erregers auf die Hausgeflügelhaltungen vorzubeugen", sagte Albrecht in Kiel.

Verendete Wildgans in Brandenburg

In Brandenburg war am 20. Januar bei einer verendeten Wildgans der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen worden. Der Fundort befindet sich im Landkreis Spree-Neiße nahe der polnischen Grenze. Die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI), auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei Vögeln auftritt. Der Subtyp H5N8 breitet sich seit Jahresbeginn sehr schnell in Osteuropa aus. Seit Ende Dezember 2019 haben Polen, Ungarn, Tschechien, Rumänien, die Slowakei sowie die Ukraine mehrere Ausbrüche in Hausgeflügelhaltungen und einzelne Nachweise bei Wildvögeln gemeldet. Der Nachweis in Brandenburg ist der erste und bislang einzige amtlich festgestellte Geflügelpestfall in Deutschland im Jahr 2020.

Keine Geflügelpest-Vorfälle in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein liegen aktuell keine Hinweise auf ein Geflügelpestgeschehen vor. Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) verfolgt die aktuelle Entwicklung des Geflügelpestgeschehens aufmerksam und informiert fortlaufend die Kreise und den Geflügelwirtschaftsverband über die aktuelle Lage. In Schleswig-Holstein finden ganzjährig und über das Land verteilt Monitoringuntersuchungen bei Hausgeflügel sowie Wildvögeln statt. Das passive Wildvogelmonitoring, die Untersuchung von verendet aufgefunden Wildvögeln, wurde im Sinne eines Frühwarnsystems aufgrund der Fälle in Polen bereits Anfang Januar 2020 nochmals verstärkt.

Sicherheitsvorkehrungen einhalten

Zu den in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen gehört, dass Geflügel an für Wildvögel unzugänglichen Stellen zu füttern und zu tränken ist. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Die Einhaltung der in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Sicherheitsregularien ist für alle Geflügelhaltungen verpflichtend.

Geflügelhaltungen registrieren

Das Ministerium bittet um erhöhte Wachsamkeit. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit hochpathogenen oder niedrigpathogenen aviären Influenzaviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und/oder Tierseuchenfonds registriert worden sein, weist das Ministerium darauf hin, dies schnellstens nachzuholen.

Letzter Ausbruch 2018

Der letzte Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein war im März 2018. In den Jahren 2016 und 2017 erfolgte das europaweit bislang größte Geflügelpestgeschehen, von dem auch Schleswig-Holstein stark betroffen war.

Grundsätzliche Informationen zum Thema Geflügelpest sowie eine Liste mit Fragen und Antworten.

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